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Agentur für Arbeit: Arbeitslosengeld 2 in den ersten drei Monaten

Sozialhilfe

24.1.2010

Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer aktualisierten Weisung zum Anspruch auf Arbeitslosengeld II die Klarstellung einer Regelung vorgenommen, die bisher immer wieder zu Problemen in der Praxis geführt hat: Nach der Weisung steht nun fest, dass Familianangehörige (mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung aus dem Abschnitt "Familiennachzug" des Aufenthaltsgesetzes) während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland ebenfalls Anspruch auf ALG II haben, wenn der Familienangehörige, zu dem sie nachziehen, über einen humanitäre Aufenthaltstitel verfügt. Diese Klarstellung ist wichtig, da diese Familienangehörigen während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts bislang häufig auf das SGB XII verwiesen worden sind. Die Rechtsgrundlage für diesen Ausschluss findet sich in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II: Demnach erhalten Ausländer innerhalb der ersten drei Monate ihres Aufenthalts keine Leistungen nach dem SGB II.

 

Das Projekt "Qualifizierung der Flüchtlingsberatung"

Seit Februar 1995 arbeitet, angesiedelt bei der GGUA, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V., das PROJEKT- BÜRO "Qualifizierung der Flüchtlingsberatung"

 

  • Haben Sie Fragen zu den schwierigen Themen Asyl und Migration?
  • Wollen Sie eine Schulung für Ihre Mitarbeiter durchführen?
  • Sie suchen qualifizierte Referenten z.B. für einen Vortrag oder eine Podiumsdiskussion?

Das Projekt führt, in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen/ Gesamtverband folgende Maßnahmen durch: