Bildungs- und Teilhabepaket

Arbeitshilfe: Das Bildungspaket für BezieherInnen von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld und AsylbLG (April 2011)

 

Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW zum Bildungs- und Teilhabepaket (1.8.2011); das Landesarbeitsministerium hat in dieser Version der Arbeitshilfe seine bisherige Rechtsauffassung erfreulicherweise konkretisiert und sieht nun ausdrücklich die Bewilligung von Leistungen analog des Bildungspakets auch über § 6 AsylbLG für möglich und geboten an.

 

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket - insbes. hinsichtlich der Betroffenen im ASylbLG  - finden Sie auf der Seite des Flüchtlingsrats Berlin:.