
Alle Materialien auf dieser Seite beziehen sich auf die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006.
Beschluss der Innenministerkonferenz vom 18. November 2006
Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des IMK-Beschluss.
Schreiben des Bundesarbeitsministeriums vom 2. Februar 2007 zum Zugang zu Leiharbeitsverhältnissen für Bleibeberechtigte
Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 26. April 2006 zum Verzicht auf die Prüfung der Arbeitsbedingungen für Bleibeberechtigte
Aufsatz von RA Reinhard Marx über den Bleiberechtsbeschluss bzw. die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern
Statistik des Bundesinnenministeriums zur Bleiberechtsregelung bis 31.3.2007
Bericht des BMI zur Umsetzung des Bleiberechtsbeschlusses vom 7.5.2007
Bilanz der Bleiberechtsregelung Bund Antwort auf Kleine Anfrage im Bundestag vom 12.11.2007
Expertise zur Umsetzung des IMK-Bleiberechtsbeschlusses vom 17.11.2006, Zentrum für Politik, Kultur und Forschung Berlin e. V., Februar 2008
Hinweise des Flüchtlingsrats Berlin
Abschiebungsstopp vom 4.4.2007
Erlass
Anwendungshinweise vom 2. Januar 2007
Anwendungshinweise vom 26. Januar 2007
Ergänzung zum Bleiberechtserlass vom 7. März 2007
Erlass vom 17. April 2007 (Vorgriffsregelung)
Erlass vom 2.4.2007: Vorgriffsregelung zur gesetzlichen Bleiberechtsregelung
Erlass der hessischen Regionaldirektion für Arbeit zum Entfall der Vorrangprüfung
Ergänzende Hinweise vom 21. März 2007 zum Ausschluss von Familienmitgliedern bei Straftaten
Synopse IMK-Beschluss (Umsetzung Hessen) - gesetzliche Bleiberechtsregelung
Abschiebungsstopp vom 5.4.2007
Erlass vom 24. April 2007 (Mitwirkung der Arbeitsagenturen)
Hinweise zum Einkommen
Anwendungshinweise zum Erlass vom 14. März 2007
Synopse IMK-Beschluss (Umsetzung Nieders.) - gesetzl. Bleiberechtsregelung
Erlass vom 4. April 2007 (Vorgriffsregelung)
Anwendungshinweise vom 22. März 2007
Merkblatt von Rechtsanwalt Hofmann (Aachen)
Erlass des Innenministeriums vom 9. Februar 2007: Präzisierung der Erteilung von Arbeitserlaubnissen
Schreiben der Arbeitsagentur vom 8. Februar 2007: Präzisierung der Erteilung von Arbeitserlaubnissen
Synopse IMK-Beschluss (Umsetzung NRW) - gesetzliche Bleiberechtsregelung
Erlass des Innenministeriums vom 3. April 2007: Abschiebungsstopp für potenziell Begünstigte nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung
Erlass des Inneministeriums zur Zustimmung zur Beschäftigung - Verzicht auf die Lohnprüfung (9. Mai 2007)
Anwendungshinweise vom 12.März 2006
Erlass vom 28.3.2007: Vorgriffsregelung zur gesetzlichen Bleiberechtsregelung
Abschiebungsstopp vom 23.3.2007
Erlass vom 2. April 2007: Abschiebungsstopp
Erlass vom 31. Mai 2007: Anwendung der Antragsfrist und Bewertung der erbrachten Mitwirkungsleistungen
Erlass vom 11. Juni 2007: Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei geringfügig Beschäftigten
Anwendungshinweise vom 24. Januar 2007
Erlass vom 16. April 2007 (Vorgriffsregelung)
Am 17. November hat die Innenministerkonferenz eine Altfallregelung für ausreisepflichtige Ausländer beschlossen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Seite soll umfassend zu den Regelungen im Einzelnen informieren.
Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz können ausreisepflichtige Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie im wesentlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Die Stichtage erfüllt, wer
Ob und in welcher Form Unterbrechungen des Aufenthalts unschädlich sind, ist in den jeweiligen Landeserlassen zu prüfen. In NRW sind eine oder mehrere kurzfristige Unterbrechungen von insgesamt bis zu drei Monaten aus einem ihrer Natur nach vorübergehenden Grund (z. B. Transportbegleitung oder Auslandsaufenthalte wegen eines Visumsantrags) unschädlich.
Neben der Erfüllung der Stichtage ist die bestehende Erwerbstätigkeit eine weitere Vorausetzung. Das Beschäftigungsverhältnis kann aus mehreren Verträgen bestehen. Als Beschäftigungsverhältnis gelten auch die mit dem Ziel der späteren Übernahme in ein Arbeitsverhältnis eingegangenen Berufsausbildungsverhältnisse.
Der Lebensunterhalt der Familie muss am 17. November 2006 durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert sein und in der Zukunft voraussichtlich bleiben.
Auch hier gilt: Genaueres regeln die Landeserlasse - etwa die Frage, welche Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Kindergeld usw.) unschädlich sind und ob ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegen muss. In Nordrhein-Westfalen sind Wohngeld und Kindergeld unschädlich.
Ausnahmen vom Erfordernis der Erwerbstätigkeit können zugelassen werden:
In diesen Ausnahmefällen kann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis allerdings daran geknüpft sein, dass auf privater Basis eine Verpflichtungserklärung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 68 AufenthG vorgelegt wird.
Des Weiteren sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
Einbezogen sind auch erwachsene unverheiratete Kinder, sofern sie bei ihrer Einreise minderjährig waren, wenn es gewährleistet erscheint, dass sie sich auf Grund ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse dauerhaft integrieren werden.
Diese jungen Erwachsenen können eine eigene Aufenthaltserlaubnis erhalten, unabhängig davon, ob ihren Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Personen,
Bei Ausschluss eines Familienmitglieds wegen Straftaten erfolgt grundsätzlich der Ausschluss der gesamten Familie.
Eine Sonderregelung gilt für Personen, die alle Voraussetzungen bis auf die Erwerbstätigkeit erfüllen: Wenn diese bis zum 30. September 2007 ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, das den Lebensunterhalt der Familie durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichert und zu erwarten ist, dass er auch in Zukunft gesichert ist, erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Dabei ist zu beachten, dass sie mit einem verbindlichen Jobangebot zuerst die Aufenthaltserlaubnis und dann die Zustimmung zur Beschäftigung erhalten. Damit ist es nach § 9 der Beschäftigungsverfahrensverordnung sowie einer neuen Weisung zum Arbeitsmarktzugang für Bleiberechtigte nach der Altfallregelung möglich, auf die Arbeitsmarktprüfung (Vorrangprüfung und Lohnprüfung) zu verzichten. Zu dem genaueren Verfahren siehe hier.
Personen, die die Voraussetzungen der Altfallregelung erfüllen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG, die nicht wegen des Krieges im Herkunftsland erteilt wird. Damit haben sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4), da sie nicht mehr leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.
Ebenso besteht nach den neuen Gesetzen zu den Familienleistungen für Ausländer Anspruch auf Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss sowie für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder auch auf das neue Elterngeld.
Online-Broschüre des Bleiberechtsbüros und der Caravane München
http://carava.net/
Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bleiberechtserlasses in NRW von Rechtsanwalt Hofmann (Aachen)
Folienvortrag zur Altfallregelung von Volker Maria Hügel
Analyse von Pro Asyl zum Beschluss der IMK
mehrsprachige Informationen des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein
Sonderseite Flüchtlingsrat Berlin
Dokumentation "Krankheit als Abschiebehindernis - Flüchtlinge im Spannungsfeld zwischen Gerichten, Ausländerbehörden und Politik" - Fachgespräch im Landtag NRW, Mai 2008
Aufenthaltsgesetz mit den geplanten Änderungen durch das Arbeitsmigrations-
steuerungsgesetz (9.9.2008)
Arbeitsmigrations-
steuerungsgesetz (Kabinettsbeschluss vom 27.8.2008)
Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage im Bundestag (3.7.2008)
Rückübernahmeabkommen Syrien (14.7.2008)
Europäischer Einwanderungs- und Asylpakt von Cannes (inoffizielle Übersetzung, 4.7.2008)
Aktionsprogramm der Bundesregierung - Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland (16.7.2008)
EU-Rückführungsrichtlinie - Ergebnis der ersten Lesung des Europäischen Parlaments (25.6.2008)
Erlass NRW: ergänzende Anwendungshinweise zu § 104a und § 104b AufenthG (10.6.2008)
3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (Juni 2008)
Bundeseinheitlicher Einbürgerungstest - allgemeine Fragen (7.7.2008)
Ergänzende, länderspezifische Fragen zum Einbürgrungstest (7.7.2008)
Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage im Bundestag (17.6.2008)
Neue Weisung zum Kindergeldanspruch für Ausländer - u.a. für Bleibeberechtigte nach § 104a AufenthG - des Bundeszentralamts für Steuern vom 26.5.2008
Erlass des Schulministeriums NRW: Erhebung von Daten zum Aufenthaltsstatus von Schülern nicht zulässig (27.3.2008)
Erlass NRW: Anwendungserlass zu § 104a AufenthG - Antragsteller mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (11.4.2008)
Neue Ländererlasse zur Wohnsitzauflage bei anerkannten Flüchtlingen (Mai 2008)
Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Linkspartei zum Familiennachzug (7.5.2008)
Antwort der Bundesregierung auf Große Anfrage der Linkspartei zum AsylbLG (30.4.2008)
Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage im Bundestag (28.4.2008)
Hinweise des BMI zum Richtlinienumsetzungs-
gesetz (18.12.2007)