
Alle Daten basieren auf dem 7. Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung (7. Ausländerbericht).
Während nur knapp 15 % der deutschen Kinder und Jugendlichen eine Hauptschule besuchten, waren es bei den ausländischen über 40 %. Fast die Hälfte der Deutschen (45 %) besuchte ein Gymnasium; bei den ausländischen Schülerinnen und Schülern war dies nur jede/r Fünfte (21 %). Geringer ist der Abstand beim Besuch von Real- und Gesamtschulen. Die Betrachtung nach Nationalitäten zeigt, dass die russischen Schülerinnen und Schüler hier der Verteilung der Deutschen am nächsten kommen: 45 % der deutschen und 43 % der russischen Schülerinnen und Schüler besuchten ein Gymnasium. Alle übrigen Nationalitäten liegen deutlich darunter. Vor allem italienische und türkische Jugendliche besuchen überproportional häufig die Hauptschule und weisen andererseits die niedrigsten Gymnasiastenquoten auf.
Verließen 2003 noch 19,2 % der ausländischen Jugendlichen das allgemeinbildende Schulsystem ohne Abschluss, so lag dieser Anteil 2005 bei nur noch 17,5 %. Gleichwohl schieden damit in diesem Jahrgang fast 15.000 ausländische Jugendliche ohne berufliche Zukunftschancen aus der Schule aus.
Bei den ausländischen Absolventinnen und Absolventen dominiert auch weiterhin der Hauptschulabschluss. Während rund 70 % der deutschen Schulentlassenen einen mittleren oder höheren Abschluss erzielen, gilt dies nur für gut 40 % der ausländischen Jugendlichen. Besonders eklatant ist weiterhin der Abstand zwischen deutschen und ausländischen Schulentlassenen bei der Hochschulreife: Jeder vierte deutsche Schulentlassene schließt die allgemeinbildende Schule mit dem Abitur ab; bei den ausländischen Jugendlichen ist es nicht einmal jeder Zehnte.
Betrachtet man die Daten der Schulstatistik zu deutschen und ausländischen Schulabgängern nach ausgewählten Bundesländern, so zeigen sich z.T. erhebliche Unterschiede beim Schulerfolg. Die Schulversagensquote ausländischer Jugendlicher ist in den Ländern Niedersachsen (25 %), Berlin (22 %) und Bayern (20 %) besonders hoch. In Nordrhein-Westfalen (14 %) und Rheinland-Pfalz (15 %) verlassen ausländische Schulentlassene die Schule deutlich seltener ohne Abschluss. Andererseits erreichen ausländische Jugendliche in den Stadtstaaten und Nordrhein-Westfalen überproportional häufig das Abitur, obgleich auch hier die Quote wesentlich niedriger liegt als die der Deutschen. Besonders niedrig ist der Abiturientenanteil der ausländischen Schulabgänger in Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland.
Der seit Mitte der 1990er Jahre ungebrochene Negativtrend in der Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher hat sich auch im Berichtszeitraum fortgesetzt. Die Vermittlungschancen ausländischer Jugendlicher auf dem Ausbildungsstellenmarkt sind weiter gesunken: Lag ihre spezifische Ausbildungsquote 1994 noch bei 34 %, so sank sie bis zum Jahr 2006 auf nur noch 23 %. Damit ging der Anteil der ausländischen Auszubildenden an allen Auszubildenden von 8 % im Jahr 1994 auf 4,2 % im Jahr 2006 zurück. Dieser Anteil liegt nicht einmal mehr halb so hoch wie der Ausländeranteil an den Schulabsolventinnen und -absolventen der allgemeinbildenden Schulen (9 %).
Betrachtet man die gesamte Altersgruppe der nicht mehr schulpflichtigen ausländischen Jugendlichen – d.h. die Auszubildenden, die Vollzeitberufsschüler sowie die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe – so zeigt sich, dass die Quote derer, die einen Ausbildungsvertrag haben oder die in Vollzeitschulen lernen, 60 % nicht übersteigt. Dies bedeutet, dass 40 % aller Jugendlichen mit ausländischem Pass im Anschluss an die Schulpflichtzeit ohne jede weitere Ausbildung bleiben. Bei deutschen Jugendlichen beträgt dieses Verhältnis ca. 85 % zu 15 %.
Gesetzentwurf zur Abschaffung des AsylbLG der Fraktion Bündnis 90 / Grüne (11.11.2008)
Vorläufige Niedersächsische Verwaltungsvorschriften zum AufenthG (31.7.2008)
Dokumentation "Krankheit als Abschiebehindernis - Flüchtlinge im Spannungsfeld zwischen Gerichten, Ausländerbehörden und Politik" - Fachgespräch im Landtag NRW, Mai 2008
Aufenthaltsgesetz mit den geplanten Änderungen durch das Arbeitsmigrations-
steuerungsgesetz (9.9.2008)
Arbeitsmigrations-
steuerungsgesetz (Kabinettsbeschluss vom 27.8.2008)
Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage im Bundestag (3.7.2008)
Rückübernahmeabkommen Syrien (14.7.2008)
Europäischer Einwanderungs- und Asylpakt von Cannes (inoffizielle Übersetzung, 4.7.2008)
Aktionsprogramm der Bundesregierung - Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland (16.7.2008)
EU-Rückführungsrichtlinie - Ergebnis der ersten Lesung des Europäischen Parlaments (25.6.2008)
Erlass NRW: ergänzende Anwendungshinweise zu § 104a und § 104b AufenthG (10.6.2008)
3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (Juni 2008)
Bundeseinheitlicher Einbürgerungstest - allgemeine Fragen (7.7.2008)
Ergänzende, länderspezifische Fragen zum Einbürgrungstest (7.7.2008)
Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage im Bundestag (17.6.2008)
Neue Weisung zum Kindergeldanspruch für Ausländer - u.a. für Bleibeberechtigte nach § 104a AufenthG - des Bundeszentralamts für Steuern vom 26.5.2008
Erlass des Schulministeriums NRW: Erhebung von Daten zum Aufenthaltsstatus von Schülern nicht zulässig (27.3.2008)
Erlass NRW: Anwendungserlass zu § 104a AufenthG - Antragsteller mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (11.4.2008)
Neue Ländererlasse zur Wohnsitzauflage bei anerkannten Flüchtlingen (Mai 2008)
Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Linkspartei zum Familiennachzug (7.5.2008)
Antwort der Bundesregierung auf Große Anfrage der Linkspartei zum AsylbLG (30.4.2008)
Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage im Bundestag (28.4.2008)
Hinweise des BMI zum Richtlinienumsetzungs-
gesetz (18.12.2007)