
Positionspapier zum Progarmm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft von Pro-Asyl
Durchführungsbestimmungen zu Dublin II
EU Kommission zur Sicherung der EU Aussengrenzen
EU Mitteilung zur gemeinsamen Visaerteilung
Schlussfolgerungen Tampere Oktober 99
Schlussfolgerungen Laeken Dezember 01
Schlussfolgerungen Sevilla Juni 02
Schlussfolgerungen Thessaloniki Juni 03
Schlussfolgerungen Brüssel Juni 04
Schlussfolgerungen Brüssel und Haager Programm November 04
Verordnungen im Bereich der Sozialen Sicherheit:
Was ist eine Verordnung bzw. Richtlinie?
Eine EU-Verordnung entspricht einem europäischen Gesetz. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in allen beteiligten EU-Mitgliedstaaten.
Eine EU-Richtlinie muss nach ihrer Annahme in nationalstaatliche Vorschriften umgesetzt werden. Sie ist hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, es bleibt aber jedem Mitgliedstaat überlassen, in welcher Form und mit welchen Mitteln er sie umsetzt. In jeder Richtlinie findet sich eine Umsetzungsfrist. Die nationalstaatlichen Gerichte und der Europäische Gerichtshof müssen dafür sorgen, dass die Richtlinie als Gemeinschaftsrecht einheitlich ausgelegt wird.
Unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien: Wird eine Richtlinie nicht umgesetzt, so sind einzelne Bestimmungen der Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar anwendbar, das heißt Behörden und Gerichte müssen sie als geltendes Recht beachten. Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendbarkeit sind:
Dublin II-Verordnung
Die Dublin II-Verordnung regelt die Zuständigkeit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates hinsichtlich von Asylverfahren. Diese Verordnung wurde am 18. Februar 2003 beschlossen und kommt seit dem 1. September 2003 in allen EU-Staaten (außer Dänemark) und in den zwei Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island zur praktischen Anwendung.
[ECRE-Studie: "REPORT ON THE APPLICATION OF THE DUBLIN II REGULATION IN EUROPE]
[Zusammenfassung der ECRE-Studie, engl.]
[Zusammenfassung der ECRE-Studie, deutsch]
Eurodac-Verordnung
Die Eurodac-Verordnung regelt den europaweiten Fingerabdruckabgleich von Asylsuchenden und Menschen ohne Aufenthaltsrecht ab 14 Jahren. Eurodac hat bis jetzt einen einzigen Zweck: die Zuständigkeitsregelungen effizienter zu gestalten. Diese Verordnung wurde bereits am 11. Dezember 2000 verabschiedet und am 26. Februar 2002 um eine Durchführungsbestimmungsverordnung ergänzt. Seit Januar 2003 sind die technischen Vorraussetzungen einsatzbereit.
Richtlinie zum Flüchtlingsbegriff und zum sog. ergänzenden Schutz (Qualifikationsrichtlinie)
(Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes)
Die Richtlinie zum Flüchtlingsbegriff und zum sog. ergänzenden Schutz regelt, wer Asyl und wer ergänzenden Schutz erhält sowie welche sozialen Rechte Flüchtlingen im Asylland gewährt werden.
Ablauf der Umsetzungsfrist: 10. Oktober 2006
Richtlinie zu den sozialen Aufnahmebedingungen
(Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
Die Richtlinie zu den sozialen Aufnahmebedingungen regelt die sozialen Mindestrechte von Schutzsuchenden während des Asylverfahrens. Diese Richtlinie wurde am 27. Januar 2003 vom Rat angenommen und musste bis zum 6. Februar 2005 in nationalstaatliches Recht umgesetzt werden.
Ablauf der Umsetzungsfrist: 6. Februar 2005
Richtlinie zum vorübergehenden Schutz
Die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz regelt die Mindestbedingungen der vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen und ihre Verteilung auf die EU-Staaten in Krisensituationen für den Fall eines "Massenzustroms". Diese Richtlinie wurde am 20. Juli 2001 beschlossen und am 7. August 2001 veröffentlicht. Sie musste bis zum 31. Dezember 2002 in nationalstaatliches Recht umgesetzt werden.
Umsetzung ist erfolgt durch § 24 AufenthG
Richtlinie zu den gemeinsamen Asylverfahren
(Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft)
Die Richtlinie zu den gemeinsamen Asylverfahren legt Mindeststandards für die Durchführung von Asylverfahren fest. Ohne Aussprache haben die EU-Innenminister am 1.12.2005 die so genannte Asylverfahrensrichtlinie beschlossen.
Die Richtlinie unterschreitet sogar bereits etablierte Schutzprinzipien, so dass UNHCR, amnesty international, der Europäische Flüchtlingsrat und PRO ASYL prinzipielle Bedenken gegen die Verabschiedung der Richtlinie erhoben hatten. Auch das Europäischen Parlaments hat massive Kritik am 27. September 2005 geäußert und weitgehende Änderungen gefordert. [mehr]
Ablauf der Umsetzungsfrist: 1. Dezember 2007, bez. Art. 15: 1. Dezember 2008
Richtlinie Familiennachzug
(Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung)
Die Richtlinie zur Familienzusammenführung regelt für Flüchtlinge und Migranten aus Nicht-EU-Staaten die Bedingungen für den Familiennachzug. Die Richtlinie wurde am 22. September 2003 im Rat angenommen und am 3. Oktober 2003 im EU-Journal veröffentlicht. Am 11. Dezember 2003 entschied der Präsident des Europaparlaments, die Richtlinie dem Europäischen Gerichthof in Luxemburg vorzulegen, um sie annullieren zu lassen. Begründung: Die angenommen Richtlinie stehe nicht im Einklang mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 7 der Charta der Grundrechte. Im Zentrum der Kritik des Europaparlaments stehen die Möglichkeit, das Recht auf Familienzusammenführung bei Migrantenkindern auf 12 Jahre zu beschränken (deutscher Vorschlag) und die Option, längere Wartezeiten zu ermöglichen (österreichischer Vorschlag). Bislang liegt noch keine Entscheidung des EuGH vor.
Ablauf der Umsetzungsfrist: 3. Oktober 2005
Opferschutzrichtlinie
(Richtlinie 2004/81/EG vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zu-ständigen Behörden kooperieren)
Ablauf der Umsetzungsfrist: 6. August 2006
Richtlinie langfristig Aufenthaltsberechtigte
(Richtlinie 2003/1 09/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen)
Ablauf der Umsetzungsfrist: 23. Januar 2006
Studentenrichtlinie
(Richtlinie 2004/114/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zwecks Absolvierung eines Studiums oder Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst)
Ablauf der Umsetzungsfrist: 12. Januar 2007
Forscherrichtlinie
(Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung)
Ablauf der Umsetzungsfrist: 12. Oktober 2007
Freizügigkeitsrichtlinie
(Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/380/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG
Ablauf der Umsetzungsfrist: 30. April 2006
Durchbeförderungsrichtlinie
(Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg)
Ablauf der Umsetzungsfrist: 6. Dezember 2005
Richtlinie unerlaubte Ein- und Durchreise
Richtlinie 2002/90/EG des Rates vom 28. November 2002 zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt (ABl. EG Nr. L 328 S. 17)
Ablauf der Umsetzungsfrist: 5. Dezember 2004
Rückführungsrichtlinie
Die Seite zu den EG-Verordnungen und Richtlinien wurde zusammengestellt von Pro Asyl.
Europäischer Einwanderungs- und Asylpakt von Cannes (inoffizielle Übersetzung, 4.7.2008)
Dokumentation "Krankheit als Abschiebehindernis - Flüchtlinge im Spannungsfeld zwischen Gerichten, Ausländerbehörden und Politik" - Fachgespräch im Landtag NRW, Mai 2008
Aufenthaltsgesetz mit den geplanten Änderungen durch das Arbeitsmigrations-
steuerungsgesetz (9.9.2008)
Arbeitsmigrations-
steuerungsgesetz (Kabinettsbeschluss vom 27.8.2008)
Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage im Bundestag (3.7.2008)
Rückübernahmeabkommen Syrien (14.7.2008)
Europäischer Einwanderungs- und Asylpakt von Cannes (inoffizielle Übersetzung, 4.7.2008)
Aktionsprogramm der Bundesregierung - Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland (16.7.2008)
EU-Rückführungsrichtlinie - Ergebnis der ersten Lesung des Europäischen Parlaments (25.6.2008)
Erlass NRW: ergänzende Anwendungshinweise zu § 104a und § 104b AufenthG (10.6.2008)
3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (Juni 2008)
Bundeseinheitlicher Einbürgerungstest - allgemeine Fragen (7.7.2008)
Ergänzende, länderspezifische Fragen zum Einbürgrungstest (7.7.2008)
Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage im Bundestag (17.6.2008)
Neue Weisung zum Kindergeldanspruch für Ausländer - u.a. für Bleibeberechtigte nach § 104a AufenthG - des Bundeszentralamts für Steuern vom 26.5.2008
Erlass des Schulministeriums NRW: Erhebung von Daten zum Aufenthaltsstatus von Schülern nicht zulässig (27.3.2008)
Erlass NRW: Anwendungserlass zu § 104a AufenthG - Antragsteller mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (11.4.2008)
Neue Ländererlasse zur Wohnsitzauflage bei anerkannten Flüchtlingen (Mai 2008)
Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Linkspartei zum Familiennachzug (7.5.2008)
Antwort der Bundesregierung auf Große Anfrage der Linkspartei zum AsylbLG (30.4.2008)
Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage im Bundestag (28.4.2008)
Hinweise des BMI zum Richtlinienumsetzungs-
gesetz (18.12.2007)