

9.2.2010
Die Zahl der Asylanträge ist im Januar deutlich gestiegen: Im Januar 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.659 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 489 Personen (22,5 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2009 stieg die Zahl der Asylbewerber um 317 Personen (13,5 Prozent). 419 Personen erhielten im Januar 2010 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (17,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 140 Personen (6,0 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).
Die Zahlen im Einzelnen:
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Januar 2010 2.659 Personen (Vormonat 2.170 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 489 (22,5 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Januar 2009: 2.342 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Januar 2010 um 317 (13,5 Prozent) gestiegen. (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
24.1.2010
Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer aktualisierten Weisung zum Anspruch auf Arbeitslosengeld II die Klarstellung einer Regelung vorgenommen, die bisher immer wieder zu Problemen in der Praxis geführt hat: Nach der Weisung steht nun fest, dass Familianangehörige (mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung aus dem Abschnitt "Familiennachzug" des Aufenthaltsgesetzes) während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland ebenfalls Anspruch auf ALG II haben, wenn der Familienangehörige, zu dem sie nachziehen, über einen humanitäre Aufenthaltstitel verfügt. Diese Klarstellung ist wichtig, da diese Familienangehörigen während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts bislang häufig auf das SGB XII verwiesen worden sind. Die Rechtsgrundlage für diesen Ausschluss findet sich in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II: Demnach erhalten Ausländer innerhalb der ersten drei Monate ihres Aufenthalts keine Leistungen nach dem SGB II.
13.1.2010
Durch die jüngste Gewalt in Kalabrien, Süditalien, kam das Leid der Migranten, die als Saisonarbeiter in der Region arbeiten, an die internationale Öffentlichkeit. Ärzte ohne Grenzen/Médecins Sans Frontières (MSF) verurteilt die anhaltende Vernachlässigung und Ausbeutung dieser verwundbaren Bevölkerungsgruppe.
Nach den Gewaltausbrüchen gegen Migranten, die als Saison-Arbeiter in Kalabrien arbeiten, sind die Orte, an denen seit November Tausende von ihnen lebten, nun völlig leer. Die meisten wurden von den italienischen Behörden in Asylzentren in anderen Teilen Süditaliens transferiert und mussten den Großteil ihrer Habseligkeiten zurück lassen. „Einige von ihnen wollten nicht weg, da sie für ihre Arbeit noch nicht bezahlt worden waren, andere fürchteten, verhaftet oder verschleppt zu werden“ erklärt Alessandra Tramontano, die medizinische Koordinatorin von Ärzte ohne Grenzen. „Aber sie hatten so große Angst, dass sie dachten, sie hätten keine andere Wahl, als wegzugehen.“ Ärzte ohne Grenzen hat auch sieben Migranten besucht, die im Krankenhaus liegen, weil auf sie geschossen wurde oder weil sie geschlagen wurden. (Quelle: Ärzte ohne Grenzen)
19.12.2009
Es gibt Anzeichen dafür, daß die Bundesregierung hinsichtlich von Abschiebungen nach Syrien eine vorsichtigere Haltung einnimmt. das Bundesministerium des Innern hat kürzlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg angewiesen, Asylanträge von Bewerbern aus Syrien nicht als »offensichtlich unbegründet« abzulehnen. Ferner wurde angeordnet, Entscheidungen über Folgeanträge zurückzustellen. Diese neue Tendenz im Verhalten der Behörden gibt für die Betroffenen Anlaß zu leiser Hoffnung. Denn die Anweisung des Innenministeriums bedeutet im Klartext, daß jede Person aus Syrien einen Asylfolgeantrag stellen kann und daraufhin zunächst eine Aufenthaltsgestattung erhält. Damit wird de facto vorerst ein individueller Abschiebeschutz hergestellt, auch wenn es nicht zu der an sich gebotenen allgemeinen Aussetzung von Abschiebungen kommt. (Quelle: Junge Welt)
16.12.2009
„Die erzwungene Rückführung von Menschen, die in europäischen Staaten Zuflucht gefunden haben, von Deutschland in den Kosovo sollte ausgesetzt werden“, erklärte der Kommissar für Menschenrechte des Europarats in einem heute veröffentlichten Schreiben an die deutsche Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel. Er weist darauf hin, dass dem Kosovo die Infrastrukturen fehlen, um eine nachhaltige Wiedereingliederung der Flüchtlinge zu ermöglichen.
Der Kommissar zeigt sich vor allem besorgt angesichts der Tatsache, dass die aus europäischen Staaten ausgewiesenen Roma in die bleiverseuchten Auffanglager Česmin Lug und Osterode in Nord-Mitrovica ziehen müssen, wo die Bleibelastung bereits schwere Krankheiten unter den Angehörigen der Roma-Familien verursacht hat, auch bei Kindern. „Diese Lager müssen dringend geschlossen, den Familien müssen geeignete Unterkünfte zur Verfügung gestellt und es muss bei allen Betroffenen eine vollständige Behandlung zur Blei-Dekontamination durchgeführt werden.“
14.12.2009
Die gesetzlichen Vorschriften, nach denen Ausländer Erziehungs- beziehungsweise Elterngeld erhalten können, sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts teilweise verfassungswidrig. Betroffen sind Ausländer, die Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen erhalten haben.
Das Bundessozialgericht in Karlsruhe ist davon überzeugt, dass Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes, nach denen Ausländer Erziehungs- beziehungsweise Elterngeld erhalten können, teilweise verfassungswidrig sind. Ausländer könnten nicht in angemessenen Maße am Erziehungsgeld teilhaben. Ob diese Regelung mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen.
4.12.2009
(Pro Asyl) Die Innenministerkonferenz hat sich in der Debatte um die Bleiberechtsregelung lediglich zu einer Minimallösung durchgerungen. Das dürftige Ergebnis besteht in der Verlängerung der Regelung um zwei Jahre. Zwar werden mehr als 15.000 Betroffene zunächst einmal aufatmen, weil sie nach der jetzigen Regelung eine neue Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten und nicht in die Duldung zurückfallen. Eine wirkliche Lösung ist dies nicht. Bernd Mesovic, rechtspolitischer Referent von PRO ASYL: „Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz werden die Betroffenen zwei weitere Jahre unter die Bewährungsaufsicht der Ausländerbehörden gestellt.“ In einer schwierigen konjunkturellen Situation müssen sie ihre Lebensunterhaltssicherung zustande bringen. So geht die Hängepartie für die Betroffenen weiter, wo ein wirklicher Schlussstrich hätte gezogen werden müssen. weiter
mehr Infos:
26.10.2009
von Matthias Lehnert (Autor der Wochenzeitung Jungle World und GGUA-Mitarbeiter)
Deutschland will zahlreiche Roma in den Kosovo abschieben. Die so genannte Bleiberechtsregelung und die gute Zusammenarbeit mit den kosovarischen Behörden machen es möglich.
Familie V., deren Mitglieder der Roma-Minderheit angehören, kam kurz nach dem Krieg aus dem Kosovo nach Deutschland, mittlerweile lebt sie seit fast zehn Jahren in Münster. Die fünf Kinder gehen zur Schule, eins der Mädchen steht kurz vor dem Schulabschluss. Seit mehr als einem Jahr ist die Familie nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen – der Vater leidet an einer Tuberkulose im Knie und konnte erst nach langer Suche eine Stelle als Fahrer finden, die Mutter arbeitet als Putzfrau. »Die Familie ist gut integriert, so wie es von Seiten der Innenpolitiker immer gefordert wird«, sagt Thomas Grünewald, Flüchtlingsberater bei der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) in Münster.
14.10.2009
Obwohl sie seit über zehn Jahren hier sind, sollen fast 10.000 Roma in den Kosovo zurückkehren. Kritiker sprechen von einem "monströsen Projekt".
Gut zehn Jahre nach dem Ende des Kosovo-Krieges stehen Tausende kosovarische Flüchtlinge in Deutschland vor der Abschiebung. Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Demnach liegt ein Abkommen zwischen Berlin und Pristina zur Rückübernahme der Flüchtlinge unterschriftsreif vor und soll noch diesen Herbst unterzeichnet werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)
8.10.2009
Mit einem Freispruch für Elias Bierdel und Stefan Schmidt endete am Mittwoch der Prozess um die Rettungsaktion des Schiffs "Cap Anamur", die sich vor fünf Jahren vor Sizilien zugetragen hatte. Bierdel und Schmidt waren vor dem Gericht im südsizilianischen Agrigent der Beihilfe zur illegalen Einwanderung in einem besonders schweren Fall, sprich der Schlepperei, angeklagt, weil sie im Sommer 2004 mit dem Schiff "Cap Anamur" im Mittelmeer 37 Bootsflüchtlinge geborgen und schließlich im sizilianischen Hafen Porto Empedocle an Land gebracht hatten.
Die wochenlange Auseinandersetzung zwischen der Regierung in Rom und der Hilfsorganisation Cap Anamur hatte seinerzeit die italienische Öffentlichkeit ebenso in Atem gehalten wie die deutsche. Die "Cap Anamur" unter ihrem Kapitän Stefan Schmidt hatte im Juni 2004 37 Afrikaner, die nach eigenem Bekunden aus dem Sudan stammten, in der Straße von Sizilien aus Seenot gerettet und an Bord genommen. Als das Schiff dann aber Kurs auf Lampedusa nahm, behauptete die italienische Regierung unter Ministerpräsident Silvio Berlusconi, die Rettungsaktion sei in maltesischen Gewässern erfolgt - eine Behauptung, die von Schmidt später auch im Prozess vehement bestritten wurde. (Quelle: taz)
18.9.2009
Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis können sich in Deutschland künftig ohne Angst vor Entdeckung im Krankenhaus behandeln lassen. Das geht aus der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz" hervor, der der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat. Darin wird klargestellt, dass die Abrechnung der Behandlung nicht dazu führen darf, dass die Ausländerbehörden informiert werden. Das Sozialamt, welches die Kosten erstattet, unterliegt wie das Krankenhaus der Schweigepflicht.
17.9.2009
von: taz.de
Sie erhalten Morddrohungen, der Mob veranstaltet Hetzjagden auf sie, und von den Behörden droht Abschiebung: Wie die Roma in Europa verfolgt werden.
Es war eine alarmierende Rede, die Navanethem Pillay gestern vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf hielt. In der Bilanz des ersten Jahres ihrer Amtszeit warnte die aus Südafrika stammende UN-Hochkommissarin für Menschenrechte vor dem Erstarken des Antiziganismus in Europa. Roma seien in Ungarn "tödlichen Angriffen", in der Slowakei "schweren Misshandlungen durch die Polizei" und in Italien "erniedrigender Behandlung" ausgesetzt. In Bulgarien werde die ethnische Minderheit aus dem Gesundheitssystem und in der Tschechischen Republik aus dem Bildungssystem ausgeschlossen. "Gewaltsame Vertreibungen, direkte oder indirekte Diskriminierung" von Roma gebe es in 17 europäischen Ländern, darunter Finnland, Frankreich, Schweden und Großbritannien. "Wir müssen viel mehr tun, um all dies zu beenden", schloss Pillay.
4.9.2009
von: euractiv.de
Die EU-Kommission schlägt die Einrichtung eines "Gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU" vor. Eine Expertengruppe soll die Aufnahme von Flüchtlingen in EU-Ländern koordinieren. Mitgliedsstaaten können mit finanzieller Unterstützung rechnen.
Die Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU soll künftig effizienter und kostengünstiger sein. Ziel der Initiative sei es, EU-Staaten die Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittländern zu erleichtern, lauten Informationen der Europäischen Kommission. Den Migranten sollen dauerhafter Schutz und die Möglichkeit eines Neuanfangs in aufnahmefähigen Ländern der EU geboten werden.
In der Praxis plant die Kommission, ein Expertenteam für Umsiedlungsaktionen einzurichten. Darin sollen sowohl alle Mitgliedsstaaten als auch Mitglieder von Organisationen vertreten sein. Das Expertengremium wird regelmäßig zusammenkommen und Schwerpunktregionen für die EU-Flüchtlingspolitik festlegen.

von MATTHIAS LEHNERT (Autor der Wochenzeitung Jungle World und GGUA-Mitarbeiter)
13. August 2009. Über die deutsche Rolle bei der Flüchtlingsabwehr der EU sprechen die Verantwortlichen nicht so gern. Tatsächlich ist die Bundespolizei mit Personal, Hubschraubern und Nachtsichtgeräten an den Mittelmeerküsten dabei.
Irgendwo vor der maltesischen Küste war am 18. Juni ein Hubschrauber der deutschen Bundespolizei im Einsatz. Über Funk wurde der Besatzung des Hubschraubers von einem anderen Luftfahrzeug mitgeteilt, dass etwa 110 Meilen weiter südlich ein Flüchtlingsboot entdeckt worden sei. Pflichtbewusst gaben die deutschen Beamten diese Informationen an Malta weiter. Kurze Zeit später wurde nach Angaben der maltesischen Tageszeitung Malta Today die italienische Küstenwache informiert, die das Boot aufgriff und an ein libysches Patrouillenboot übergab.
15. Juli 2009. Das Kosovo ist selbständig - und von dort geflüchtete Roma schickt Deutschland in ihr Herkunftsland zurück. Ein schwerer Fehler, sagt Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar der EU, im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau.
FR: Anfang Juli hat das Land Niedersachsen einen Roma ins Kosovo abgeschoben. Der Mann landete dort offenbar in einem Flüchtlingslager. War das denn so in Ordnung?
Hammarberg: Den speziellen Fall möchte ich nicht kommentieren. Aber ich bin bei meiner Mission ins Kosovo im März zu der Überzeugung gekommen: Für eine Rückkehr, die diesen Namen verdient und nicht bloß Abschiebung ist, ist die Zeit noch nicht reif. Was unsere Regierungen oft vergessen: Ohne Integration im Ursprungsland sind die Abgeschobenen umgehend wieder da. Manche sprechen schon zugespitzt von "Recycling".
Darf man dorthin überhaupt abschieben?
Ich appelliere an die Regierungen, es nicht zu tun, besonders dann nicht, wenn es um Minderheiten geht. Kosovo hat noch nicht die Kapazität, viele Rückkehrer aufzunehmen. Nach meinem Eindruck handhaben die Regierungen die Frage aber sehr technisch: Kosovo ist jetzt selbstständig, also können wir Rückführungsabkommen schließen.
30. Juni 2009. Der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ist gerade für nicht erwerbstätige Ausländer immer wieder problematisch: Denn für die Aufenthaltstitel, für deren Erteilung und Verlängerung die Sicherung des Lebensunterhalts vorausgesetzt wird, ist einerseits gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 3 AufenthG regelmäßig auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachzuweisen, andererseits die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund von § 5 Abs. 11 SGB V in vielen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch und gerade für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104a AufenthG, etwa für alte und erwerbsunfähige Personen, deren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme schädlicher Sozialleistungen sichergestellt werden muss. Hier scheitert es in vielen Fällen an der fehlenden Krankenversicherung, die für die Angehörigen schlichtweg nicht mehr bezahlbar ist.
Allerdings haben sich durch die Einführung der Versicherungspflicht für grundsätzlich alle Personen sowie die Verpflichtung der Privaten Krankenversicherung, einen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung anzubieten, einige wesentliche Änderungen ergeben, die auch für die Beratungsarbeit von Bedeutung sein können. Diese Verpflichtung, einen Basistarif anzubieten, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 10. Juni 2009 (1 BvR 706/08) als verfassungskonform erklärt. Dies soll Anlass sein, die Untiefen des Zugangs zu einer bezahlbaren Krankenversicherung für Ausländer auszuloten.
5. Juni 2009. Anlässlich des zehnten Jahrestages des Ende des Krieges in Kosovo, richtet Chachipe einen dringenden Appell an die EU, eine Lösung der Flüchtlingskrise zu finden. Zehn Jahre nach Ende des Krieges warten mehrere zehntausend Kosovoroma immer noch auf eine Lösung ihres Schicksals, sagt der Verein in einem Schreiben an den Europäischen Rat.
In diesem Schreiben äußert Chachipe seine Besorgnis angesichts der jüngsten Unterzeichnung eines bilateralen Rückübernahmeabkommen zwischen den Behörden des Kosovo und der Bundesregierung sowie der laufenden Verhandlungen mit den Regierungen anderer Aufnahmeländer. "Vor zwei Wochen mussten wir die Abschiebung eines jungen Rom und Vater von zwei Kindern in Deutschland geborenen Kindern aus Deutschland in den Kosovo miterleben. Dies ist ein Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des internationalen Menschenrechts wie der Schutz der Familie und steht außerdem im Widerspruch mit der Stellungnahme des UNHCR über die andauernde internationale Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo,“ erklärte die Verein. (Quelle: indymedia.org)
5. Juni 2009. Zehntausende geduldete Flüchtlinge bleiben noch monatelang im Ungewissen darüber, ob sie schon zum Jahresende aus Deutschland ausgewiesen werden oder nicht. Auf der Innenministerkonferenz in Bremerhaven lehnten am Donnerstag mehrere unionsgeführte Länder den Vorschlag der SPD-Seite ab, kurzfristig ein einfacheres Bleiberecht zu verabreden.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte am Abend, vor der Bundestagwahl am 27. September sei keine Einigung mehr zwischen Union und SPD zum Thema Bleiberecht zu erwarten. "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass kurzfristige Lösungen nicht möglich sind."
3. Juni 2009. Am Donnerstag und Freitag wird sich die Innenministerkonferenz in Bremerhaven mit einer Anschlussregelung zum Bleiberecht beschäftigen. Auf Initiative der Berliner und Bremer Innensenatoren, Körting und Mäurer, wird die Innenministerkonferenz an diesem Donnerstag über die Bleiberechtsregelung beraten. Allerdings nicht als ordentlicher Tagesordnungspunkt, sondern lediglich im vertraulichen Kamingespräch. Nach Körtings Vorstellung sollen nicht nur jene Betroffenen ein Bleiberecht erhalten, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, wie bislang vorgesehen ist.
"Ein Bleiberecht sollen auch die bekommen, die sich ernsthaft um ihren Lebensunterhalt bemühen und das auch nachweisen können", sagte Körting in der vorigen Woche der taz und rief damit den Widerspruch einiger CDU-Minister hervor. "Wir werden uns nicht ernsthaft mit dem Thema befassen", erwiderte umgehend Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). "Es wird nicht länger als fünf Minuten dauern, bis wir es ablehnen werden." Große Erfolgsaussichten hat Körtings Vorschlag also nicht.
Quelle: taz.de
18.5.2009.
Ein Flüchtling in Thüringen musste ins Gefängnis gehen, weil er mehrfach seinen Landkreis verließ. Die sogenannte Residenzpflicht beschränkt die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen – und sorgt für Polizeikontrollen aufgrund der Hautfarbe.
Weil er wiederholt gegen das Gesetz verstieß, wurde ein Flüchtling in Thüringen jetzt zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte aber nichts getan, als sich selbständig zu bewegen – und den tristen Landstrich seines Wohnheims hin und wieder ohne die Erlaubnis der Ausländerbehörde zu verlassen. Das Gesetz der Residenzpflicht sorgt dafür, dass deutsche Gerichte ständig auf Hochtouren arbeiten und eine Vielzahl von Flüchtlingen zu Straftätern erklärt werden – wenn sie zum McDonald's in der Nähe gehen oder zum Familienbesuch in ein anderes Bundesland fahren. Politiker der Partei Die Grünen protestierten nun gegen die Auflage der Residenzpflicht. Schon seit mehr als einem Vierteljahrhundert sorgt die Auflage für Segregation und Polizeikontrollen aufgrund migrantischen Aussehens in Deutschland. Manche fühlen sich an die Apartheid erinnert. Quelle: telepolis.de

12.5.2009.
Das Europäische Parlament hat am 07. Mai dem sogenannten " Asylpaket" der EU Kommission - allerdings mit zahlreichen Änderungen zugestimmt. Bei diesem "Asylpaket" handelt es sich konkret um 5 EU Verordnungen, mit denen entweder bestehende Verordnungen modifiziert oder aber grundsätzlich neue Verordnungen geschaffen werden sollen.
Dazu gehört:
Bei dem Vorschlag zur Änderung der Aufnahmerichtlinie wurde der Vorschlag der EU Kommission, die Leistungen für Asylsuchende den sonst im jeweiligen Land üblichen Sozialleistungen anzugleichen vom Parlament nicht übernommen. Vorgesehen ist allerdings, das Arbeitsverbot für Asylsuchende auf max. 6 Monate zu begrenzen ( bisher 12 Monate).
In den beigefügten Dokumenten sind einerseits die wesentlichen Änderungen zusammenfassend dargestellt und auch die modifizierten Verordnungstexte aufgeführt. Die Entwürfe für die Verordnungen müssen nun im EU Ministerrat beraten und verabschiedet werden. Wann dort mit einer Verabschiedung zu rechnen ist,ist gegenwärtig - auch angesichts der bevorstehenden Wahl des EU Parlaments - nicht absehbar.

4.5.2009.
Heftige Kritik übte der Paritätische Gesamtverband am bestehenden Asylbewerberleistungsgesetz anlässlich der heutigen Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages. Der Verband fordert eine Angleichung des Leistungsniveaus für Asylbewerber an das soziokulturelle Existenzminimum.
"Die Praxis zeigt, dass das aktuelle Asylbewerberleistungsgesetz gegen grundlegende Regeln der Humanität verstößt. Dieses Gesetz ist in seiner gesamten Anlage schikanös und mit der Würde des Menschen unvereinbar", kritisierte Verbandsvorsitzende Heidi Merk heute in Berlin. Auch für Asylbewerber seien die Leistungen so auszugestalten, dass sie das soziokulturelle Existenzminimum abdecken.
Der Verband weist darauf hin, dass Flüchtlinge, die von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abhängig sind, lediglich zwei Drittel des Leistungsniveaus eines Hartz IV-Beziehers erhalten. "Dass diese Leistungen dann auch noch vorrangig nur über Gutscheine und Sachleistungen gewährt werden, ist unerhört und eine Diskriminierung und Stigmatisierung sondergleichen", so Merk. Auch sei es zutiefst beschämend für einen Sozialstaat, dass sich Menschen notwendige medizinische Versorgung erbetteln müssten, wie es bei Asylbewerbern der Fall ist.
"Wo Menschen, insbesondere Kinder über Jahre aus materiellen Gründen davon abgehalten werden, sich der bundesdeutschen Gesellschaft auch nur zu nähern, muss man eine politische gewollte Ausgrenzung unterstellen", so die Verbandsvorsitzende.
Anlass für die Stellungnahme ist ein Antrag der Grünen auf Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, zu dem am 4. Mai eine Expertenanhörung im Bundestag stattgefunden hat.
Die Stellungnahme der Bundesaarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege finden Sie hier.

28.4.2009.
Kein Bundesland behandelt Flüchtlinge so mies wie Bayern. Asylbewerber vegetieren oft jahrelang hinter Stacheldraht. Die CSU gelobt nun erstmals Besserung. Doch die Zweifel sind groß.
Wenn Felleke Bahiru Kum aus Äthiopien über sein Leben in Bayern erzählt, klingt es wie die Geschichte eines Kriegsgefangenen. "Wir bekommen verschimmeltes Essen", sagt er. Sechs Jahre habe er in derselben Bettwäsche schlafen müssen, sein enges Zimmer jahrelang mit Fremden geteilt. Die Hygiene sei miserabel, der Heimleiter allmächtig. "Das ist unser Leben", spricht Felleke in das Mikrofon, zu den Abgeordneten. Der bayerische Landtag lud vergangene Woche zur Expertenanhörung über die Bedingungen in den staatlichen Sammelunterkünften für Flüchtlinge. Geplant war eine nüchterne Bestandsaufnahme der bayerischen Asylpolitik. Es wurde eine Anklage.
Quelle: taz.de

20.4.2009. Am Freitag treffen sich die Berichterstatter der Bundestagfraktionen, um für den Innenausschuß die Beratungen über eine eventuelle Nachbesserung der 2007 beschlossenen Regelung des Bleiberechts für Asylbewerber vorzubereiten. Auslöser ist ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Zeit drängt, denn die von CDU/CSU und SPD vor zwei Jahren eingeführte »Altfallregelung« im Aufenthaltsgesetz erweist sich, wie Kritiker von Anfang an vorhergesagt haben, als völlig unzureichend. Daher sind entscheidende Änderungen zugunsten der Betroffenen dringend nötig. Quelle: jungewelt.de
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4. April 2009. Kirchen, Universitäten und Verbände wollen sie nicht, nun lehnt auch die SPD sie ab: eine zentrale Datei, in der diejenigen erfasst werden, die Ausländern mit Einladungen Visa verschaffen. Die CDU muss die Pläne dennoch nicht verwerfen.
Der deutsche Staat ist misstrauisch, was seine Gäste angeht: Woher soll er wissen, ob das chinesische Orchester nach der Konzertreise durch Süddeutschland ordnungsgemäß und vollzählig in das Herkunftsland zurückkehrt? Von der Großfamilie aus Südostanatolien, die die Verwandten in Bochum besucht, ganz zu schweigen. Und wer garantiert, dass die Klassenlehrerin in Frankfurt an der Oder, die den Austausch mit einer russischen Schulklasse organisiert, nicht in Wahrheit eine professionelle Schleuserin ist?
(Quelle: jungle-world.com)

17. März 2009. Niemand weiß genau, um wieviele Menschen es geht. Im Jahr 2008 haben offiziell mindestens 324 16- und 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt. Wieviele aus dieser Altersgruppe jedes Jahr aber tatsächlich ohne Begleitung Erwachsener nach Deutschland kommen, ist unbekannt. Dabei wäre es durchaus interessant, ihre Zahl zu kennen. Denn um diese Jugendlichen streitet sich die Politik seit Jahren. Am 20. März wird das Thema erneut im Bundestag debattiert.
Gegenstand der Diskussion sind die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention. In Deutschland ist die Konvention 1992 in Kraft getreten, sie gilt als Meilenstein im Ringen um Schutz und Rechte von Kindern weltweit. Doch vor allem auf Betreiben der Bundesländer machte die Regierung Einschränkungen geltend, die sie bei der Ratifikation der Konvention hinterlegte. Die überwiegende Anzahl davon ist heute aufgrund von Rechtsänderungen nicht mehr aktuell. Einzig strittig bleibt der Umgang mit der Gruppe von einigen hundert 16- bis 17-Jährigen, die jedes Jahr nach Deutschland einreisen. Gemäß der Konvention gilt jeder Mensch bis zu seinem 18. Geburtstag als Kind und genießt damit einen besonderen Schutz des Staates. Doch deutschem Recht zufolge sind schon 16-jährige Flüchtlinge fähig, ohne Vormund ein Asylverfahren durchzustehen - also den Behörden selbständig ihren Grund für den Antrag zu erklären. Sie können auch in einem Erstaufnahmelager untergebracht werden, wo sonst nur erwachsene Flüchtlinge wohnen müssen. (Quelle: Das Parlament)

12.2.2009.
Für Migrantinnen und Migranten sind mit dem Jahreswechsel – teilweise auch bereits im Laufe des vergangenen Jahres – bedeutsame Änderungen beim Zugang zu sozialen Leistungen und zum Arbeitsmarkt in Kraft getreten. Zugleich hat die Rechtsprechung die Interpretation der Gesetze einzelner Rechtsgebiete in den vergangenen Monaten wesentlich geändert oder konkretisiert. Der folgende Artikel aus dem Asylmagazin 1/2 2009 gibt einen Überblick über die wichtigsten praxisrelevanten Änderungen zu folgenden Themen:
Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) sagte der Illustrierten "Focus", die Bundesregierung arbeite derzeit an Verwaltungsvorschriften, „die die Unsicherheiten beseitigen und pragmatische Lösungen für die betroffenen Kinder bringen sollen". Bisher müssen Verantwortliche in Schulen oder Kindergärten die Ausländerbehörden über Verdachtsfälle bei illegalem Aufenthalt informieren.
Auch die Vorsitzende des Bundestags-Bildungsausschusses, Ulla Burchardt (SPD), forderte eine Abschaffung der Meldepflicht an die Ausländerbehörden bei einer Schulanmeldung: „Auch Kindern ohne gesicherten Aufenthaltsstatus ist ein Schulbesuch und damit das Recht auf Zugang zu Bildung zu gewährleisten.“
Die Vorsitzende des Bildungsausschusses sprach von einem „klaren Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention“. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei 2005 vereinbart worden, „dass dieser Missstand beseitigt wird“, sagte Burchardt. Vor einem Jahr habe sich Schäuble im Menschenrechtsausschuss des Bundestags dafür ausgesprochen, Schulleiter von der Meldepflicht gegenüber den Ausländerbehörden zu befreien. „Doch geschehen ist seitdem allerdings nicht viel.“ Im Januar wolle sich das Innenministerium nun erneut mit den Ländern beraten. Dabei müsse ein angstfreier Schulbesuch von Kindern ohne Papiere endlich in allen Bundesländern möglich sein.
Der Zugang zu Schule und Bildung für "Illegale" ist bundesweit sehr unterschiedlich geregelt: In einigen Bundesländern ist bereits jetzt der Schulbesuch von illegalisierten Kindern möglich, in Bayern und Nordrhein-Westfalen besteht auch für sie sogar eine Schulpflicht. In NRW hat zudem das Landesschulministerium die Schulleiter angewiesen, bei der Aufnahme von Schülern keine aufenthaltsrechtlichen Daten zu erfassen und klargestellt, dass keine Übermittlungspflicht an die Ausländerämter bestehe. In Hessen dagegen droht Pädagogen ein Dizplininarverfahren, falls sie entsprechende Daten nicht an die Behörden übermitteln sollten.

19. Dezember 2008. Der Bundesrat hat am 19. Dezember dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält neue Regelungen zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte. Es setzt die Regelungen des am 16. Juli 2008 vom Kabinett verabschiedeten "Aktionsprogramms der Bundesregierung – Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" um, die einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind:
Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz wird voraussichtlich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern, Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales .)

4.12.2008
Die EU-Kommission will Rechte von Asylsuchenden stärken: Das Arbeitsverbot soll nur noch sechs Monate gelten, Haft für Flüchtlinge soll nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen neuen Anlauf unternommen, die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Europa zu vereinheitlichen. Zwar gibt es eine Richtlinie aus dem Jahr 2003, in der sogenannte Mindeststandards festgelegt sind. Doch sie stellen wirklich nur den kleinsten gemeinsamen Nenner dar. In der Praxis ist der Zugang zu Bildung, psychologischer Betreuung, Gesundheitsdiensten und Arbeitsmöglichkeiten von Mitgliedsland zu Mitgliedsland verschieden. (Quelle: taz.de)

2.10.2008
Ein breites Bündnis von PRO ASYL mit dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen fordert, dass Deutschland jedes Jahr ein Kontingent an Flüchtlingen aus den Erstzufluchtsstaaten aufnimmt und integriert.
Kriege, politische Krisen oder andere existenzielle Nöte zwingen jedes Jahr viele tausend Menschen zur Flucht. Einen sicheren Staat, der eine neue Lebensperspektive bietet, können die wenigsten Flüchtlinge erreichen. Viele wollen langfristig zurück ins Herkunftsland, doch eine Rückkehr ist oft auf unabsehbare Zeit unmöglich. Ohne eine Perspektive auf ein menschenwürdiges Leben sitzen viele Flüchtlinge jahrelang in eigentlich provisorischen Lagern fest.
Die Unterstützer der Kampagne fordern, Flüchtlinge aus den schwierigen Verhältnissen in den Erstaufnahmestaaten heraus nach Deutschland zu holen. In der Fachsprache wird diese organisierte Aufnahme "Resettlement" oder "Neuansiedlung" genannt.
Das Faltblatt "Resettlement - Für ein Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland" informiert kurz und übersichtlich über die wesentlichen Aspekte der Flüchtlingsaufnahme.
Pro Asyl und andere rufen dazu auf, die save me-Kampagne bundesweit in vielen Städten und Gemeinden aufzugreifen. Auf der Homepage save-me-kampagne.de finden engagierte Menschen Anregungen und Werkzeuge, um in ihrer Kommune für ein Aufnahmeprogramm zu werben.
Ein zweites Faltblatt informiert über das Konzept der Kampagne, die Formen der Unterstützung durch PRO ASYL und gibt Tipps und Hilfestellungen zur Durchführung einer eigenen Save-me-Initiative vor Ort.

17.9.2008
Während immer mehr Deutsche ins Ausland gehen, zieht es kaum noch jemanden in die Bundesrepublik. Als Folge schrumpft die Erwerbsbevölkerung – und der Staat gibt immer weniger Geld für Asylbewerber aus.
Immer weniger Einwanderer kommen nach Deutschland. Ihre Zahl verringerte sich nach Angaben der OECD 2006 um elf Prozent auf nur noch 216.000 - ganz gegen den Trend in anderen Industrieländern, die im Schnitt fünf Prozent Zuwachs verzeichneten. Gleichzeitig sank die Zahl der Ausgaben für Asylbewerber auf den niedrigsten Stand seit 1994, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.
Mit der Zahl der Asylbewerber gehen auch die Aufwendungen des Staates für Ihren Unterhalt weiter zurück. Die Gesamtausgaben für Asylbewerberleistungen sanken im vergangenen Jahr auf den Tiefstand von 1,03 Milliarden Euro. Das waren rund 11 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt Wiesbaden mitteilte. (Quelle: netzeitung)

27.8.2008
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Lebensunterhalt eines Ausländers dann nicht im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gesichert ist, wenn er Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) hat. Damit hat es eine in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte umstrittene Frage geklärt. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind zur Sicherung des Lebensunterhalts zusätzlich zu den Regelsätzen des SGB II und der Kosten der Unterkunft die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit sowie eventuelle Mehrbedarfszuschläge selbstständig aufzubringen, um einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II nicht entstehen zu lassen.

26.8.2008
Deutschland soll tausenden Flüchtlingen ihren Asylstatus zu Unrecht entzogen haben, urteilt das UN-Flüchtlingskommissariat. Vor allem Iraker sind betroffen. Deutschland hat in den vergangenen Jahren nach Ansicht des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) zu Unrecht tausenden anerkannten Flüchtlingen ihren Asylstatus wieder entzogen. Die Widerrufspraxis verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und das Europarecht. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten des UNHCR für den Europäischen Gerichtshof.
(Quelle: taz)

18.8.2008
Die UNO hat Deutschland mangelndes Engagement im Kampf gegen Rassismus vorgeworfen. Die Bundesrepublik habe Verpflichtungen aus der "Internationalen Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassismus" bislang nicht erfüllt, kritisierte der gleichnamige Ausschuß (CERD) am Wochenende in Genf. Er überprüft, ob Länder die Konvention einhalten.
Der UNO-Ausschuß zeigte sich besorgt über eine zunehmende Zahl rassistischer Vorfälle in Deutschland. Betroffen seien vor allem Juden, Muslime, Sinti und Roma sowie afrikanische Asylbewerber. Bund und Länder müssten die Prävention und die Strafverfolgung verstärken, forderten die Ausschussmitglieder. Sie gingen besonders auf die Situation der Sinti und Roma ein. Diese würden unter anderem bei der Bildung sowie auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt benachteiligt, hieß es. Auch in den Medien werde diese Volksgruppe diskriminiert. (Quelle: taz)

15.8.2008
Vor einem Jahr reformierte der Bundestag das Zuwanderungsgesetz von 2005. Die Reform sollte die europäischen Richtlinien für Asyl und Einwanderung umsetzen sowie die Integration fördern. Was hat die Neuregelung bewirkt? (Quelle: Deutsche Welle)
Zufrieden zeigt sich Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Er ist einer der Architekten des Gesetzes und resümiert: "Wir haben ein ordentliches Gesetz gemacht.“ Allerdings belegten erste Zahlen, dass die Einreise nach Deutschland zurückgegangen sei: "Das war auch so gewollt. Wir wollen derzeit keine weitere Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, bis auf Hochqualifizierte." Der Schwerpunkt liege auf der Integration, und gerade da leiste das Gesetz "einen guten Beitrag."
So positiv sehen andere die Novelle nicht. Stark kritisiert wird vor allem die Neuregelung zum Ehegattennachzug. Sie sieht vor, dass nicht-deutsche Ehepartner nur dann ein Bleiberecht in Deutschland bekommen, wenn sie beweisen, dass sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Dazu müssen sie beim jeweiligen Goethe-Institut eine Sprachprüfung ablegen. In den meisten Ländern befindet sich das in der Hauptstadt. Pech für die Bewohner ländlicher Gebieten: Für sie ist der Zeit- und Kostenaufwand für den Kurs enorm.
16.7.2008
Das Bundeskabinett hat am 16. Juli 2008 ein Aktionsprogramm zur Sicherung der Fachkräftebasis beschlossen. Das Programm solle "den tatsächlichen Bedarf an Zuwanderung Hochqualifizierter gezielt abdecken, erreichte Erfolge auf dem Arbeitsmarkt aber nicht gefährden", heißt es auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums. Unter anderem sieht das Programm einige Verbesserungen für Geduldete vor:

6.7.2008
Im südfranzösischen Cannes hat am Montag die französische EU-Ratspräsidentschaft den Innenministern einen Vorschlag für eine gemeinsame Migrationspolitik gemacht. Die 27 Mitgliedsstaaten haben dem "Pakt zu Einwanderung und Asyl" unterstützt, der von den Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel im Oktober beschlossen werden soll. Letztlich sieht der Pakt eine Einwanderung ganz nach den Bedürfnissen der Mitgliedsstaaten vor. Er setzt auch auf die verstärkte Abschottung und Abschiebung von denen, die der Arbeitsmarkt nicht verwerten kann.

20.6.2008
Die Vereinten Nationen wollen am Weltflüchtlingstag am 20. Juni auf die rund 37 Millionen Flüchtlinge weltweit aufmerksam machen. Erst diese Woche setzte die EU mit einer Rückführungsrichtlinie gemeinsame Standards für den Umgang mit Flüchtlingen. Pro Asyl übte scharfe Kritik an der Richtlinie. Die Menschenrechtsorganisation befürchtet eine Zunahme von Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Außengrenzen. (Quelle: tagesschau.de)

13.6.2008
Die europäischen Innenminister haben sich auf gemeinsame Regeln bei der Abschiebehaft geeinigt. Dabei konnte sich die deutsche Regierung mit ihrer restriktiven Linie durchsetzen.
Mit dem europäischen Einigungsprozess geht es ganz wunderbar voran. Wie das funktioniert, zeigt etwa die Zusammenarbeit der europäischen Staaten beim Flüchtlings- und Asylrecht und bei der Sicherung der europäischen Außengrenzen. Nach vergleichsweise langwierigen Diskussionen haben sich die europäischen Innenminister, pünktlich zur Fußball-Europameisterschaft, darauf verständigt, wie man Menschen, die man nicht mehr haben will, am besten loswird. Dabei ging es auch um die Voraussetzungen der Abschiebehaft. Die Zustimmung des Europa-Parlaments gilt als wahrscheinlich.

19.5.2008
Stacheldraht ist nicht mehr nötig im Jahr 2008. Über dem Sandkasten mit Schaukel und Wippe wölben sich elastische Bögen, an denen jeder Mensch abrutscht, der fliehen will. Versucht hat es schon lange niemand mehr. Sie sind doch alle schon geflohen, aus allen Winkeln der Erde, hierher, nach Deutschland. Welch Irrtum.
Gelandet sind sie im Niemandsland, juristisch "nicht eingereist", eingesperrt in Gebäude 587, bewacht von der Bundespolizei, wohnhaft in der Cargo City Süd am Frankfurter Flughafen. Fenster gibt es nicht. Was sie von Deutschland sehen können ist der Innenhof und ein Stück Himmel.

13.5.2008
Die Bundesregierung hat derzeit nicht die Absicht, die Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erhöhen. Dies geht aus der Antwort auf eine Große Anfrage im Bundestag der Linkspartei hervor. Obwohl eine Anpassung nach dem Gesetz jährlich geprüft werden muss, ist der Regelsatz seit 1993 noch nie erhöht worden. Die Inflationsrate betrug seitdem fast 22 Prozent.
Sie weist darauf hin, dass die Angemessenheit der Leistungen "losgelöst von der Debatte um die Angemessenheit" der Regelsätze etwa beim Arbeitslosengeld II gesehen werde. Entsprechend der Grundkonzeption des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolge die Leistungsgewährung in Form von Sachleistungen. Dadurch hätten Preissteigerungen "nicht die Auswirkungen auf die Deckung des notwendigen Bedarfs", wie dies der Fall beim Arbeitslosengeld II sein könne.

7.4.2008
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat die Staaten aufgefordert, keine Asylsuchenden im „Dublin“-System nach Griechenland zurückzuschicken. („Dublin“ regelt, welcher Staat für einen Asylwerber zuständig ist.) Ein neues Positionspapier, das am Mittwoch präsentiert wurde, begründet diesen Schritt mit weiter bestehenden Mängeln des griechischen Asylsystems. „Wir ersuchen daher die anderen Mitgliedsstaaten, diesen Menschen ein faires und rasches Asylverfahren zu geben“, sagt UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer. „In Griechenland ist dies derzeit nicht garantiert. Diese Empfehlung gilt bis auf weiteres.“ UNHCR fordert damit erstmals, Dublin-Transfers in ein Land zu stoppen.
dazu: Beschluss des VG Gießen vom 25.4.2008: Mit dem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, eine asylsuchende Familie aus Afghanistan für vorläufig sechs Monate nicht nach Griechenland zu überstellen.
dazu: Meldung auf bundestag.de vom 5.5.2008: Die Bundesregierung wird weiterhin Überstellungen von Asylsuchenden entsprechend der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland vornehmen. Das geht aus der Antwort (16/8861) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/8722) hervor.

14.4.2008
Seinen Namen will der Bonner Arzt nicht in der Zeitung lesen. Doch über den Mediziner wird in Fachkreisen heftig diskutiert. Der Grund: Der Arzt bietet Ausländerbehörden und Polizei bundesweit einen speziellen Service an.
Er mache "Untersuchungen auch sehr dringlichen Charakters", wirbt er im Internet. Es geht um Bescheinigungen zur Transport- und Reisefähigkeit von Flüchtlingen, die abgeschoben werden sollen. Oft sind die Flüchtlinge krank, oft sind in ihrer Akte Gutachten von Fachärzten, die das belegen. Doch wenn Asylbewerber endgültig abgelehnt sind, geht es oft nur noch darum, ob ein Arzt sie als "transportfähig" für die Abschiebung ansieht. (Quelle: Frankfurter Rundschau)
weitere Berichte zum Thema:
Ärzte-Pool für "Flugmedizin": Abschiebung leicht gemacht
Ärztekammer-Vizepräsident: "Das hat nichts mit Medizin zu tun"

18.3.2007
Erstmals seit fünf Jahren steigt die Zahl neuer Asylanträge in den Industriestaaten wieder. Dies geht aus der heute veröffentlichten UNHCR-Analysestatistik für 2007 hervor.
In 43 Industrienationen weist sie mit 338.000 Anträgen einen Zuwachs von zehn Prozent aus - rund 32.000 mehr als beim 20-Jahrestief im Jahr 2006. Hauptgrund für den Anstieg: Die stark steigende Zahl von Asylbewerbern aus dem Irak.
Nimmt man nur die EU-Staaten, zeigt sich ein ähnlicher Trend: 223.000 Asylanträge insgesamt im letzten Jahr sind elf Prozent mehr als 2006 (201.000). In Binnenländern wie Deutschland gab es dennoch den gewohnten Rückgang (um neun Prozent), während Staaten am Rand der Union überdurchschnittlich mehr neue Asylanträge verzeichneten: Griechenland um 105 Prozent mehr, Polen und Ungarn um 61 Prozent sowie Schweden um 50 Prozent (auf 36.200 Anträge).
UNHCR-Bericht: "Asylum Levels and Trends in Industrialized Countries, 2007"

5.3.2008
Das umstrittene Bleiberecht für geduldete Ausländer droht sein Ziel zu verfehlen. Deutlich weniger Geduldete als erhofft beantragten ein gesichertes Bleiberecht, um ihren unsicheren Aufenthaltsstatus zu beenden. Bis Ende 2007 hatten bundesweit lediglich 22 858 schon seit Jahren hier lebende Flüchtlinge einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung gestellt, die die große Koalition im Sommer beschlossen hatte. Mit knapp 12 000 positiven Bescheiden bekam zudem nur jeder zweite Antragsteller die Aufenthaltserlaubnis zugesprochen.
Diese Zahlen stehen in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei. Innenpolitiker von CDU und SPD hatten angekündigt, 60 000 bis 100 000 bisher nur Geduldete könnten ein gesichertes Bleiberecht bekommen. (Quelle: Frankfurter Rundschau)

Der UN-Sonderbeauftragte für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, hat die Bundesregierung bei einem Besuch in Berlin erneut aufgefordert, die UN-Kinderrechtskonvention lückenlos umzusetzen. Deutschland verstoße mit seinem Vorbehalt klar gegen das Menschenrecht auf Bildung, erklärte Muñoz am Donnerstagabend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, wo er auf Einladung der Ausschussvorsitzenden, Ulla Burchardt (SPD), sprach. Seine "perverse Folge" sei, dass die Kinder von Flüchtlingen "in erster Linie vor ihrem Migrationshintergrund und erst in zweiter als Kinder betrachtet werden." Die Bundesregierung hatte bei der Ratifizierung der Konvention 1992 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kein besonderes Schutzrecht zuerkennen wollen.

15.2.2008 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 14. Februar 2008 entschieden, dass die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erwirkten Einbürgerung erst nach achteinhalb Jahren oder später nicht mehr "zeitnah" und daher nach derzeitiger Gesetzeslage unzulässig ist.
In zwei der entschiedenen Fälle hatten Ausländer ihre Einbürgerung dadurch erschlichen, dass sie im Einbürgerungsverfahren eine Zweitehe im Ausland (Pakistan) verschwiegen. In zwei anderen Fällen hatten sich türkische Staatsangehörige als Staatenlose aus dem Libanon ausgegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen des Landes gegen drei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen sowie die Aufhebung der Rücknahmebescheide in allen vier Verfahren bestätigt. Zur Begründung hat es auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2006 abgestellt. Danach besteht eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Rücknahme durch Täuschung erschlichener Einbürgerungen in Anwendung der allgemeinen Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder (§ 48 VwVfG) nur, wenn die Einbürgerung "zeitnah" zurückgenommen wird. Nur dann sei für die Betroffenen – bis zu einer speziellen Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz – die Rücknahme nach § 48 VwVfG als Folge ihres Verhaltens noch vorhersehbar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat offen gelassen, bis zu welcher zeitlichen Grenze die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung als noch zeitnah nach geltender Rechtslage zulässig ist. Jedenfalls in den vorliegenden Fällen, in denen die Einbürgerungen erst nach achteinhalb bis über elf Jahren zurückgenommen worden sind, waren die Rücknahmen nicht mehr zeitnah.
Das Bundesverwaltungsgericht hat – wie schon das Bundesverfassungsgericht – darauf hingewiesen, dass der Bundesgesetzgeber eine ausreichend klare spezialgesetzliche Regelung bisher nicht geschaffen habe.
BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07 – Urteile vom 14. Februar 2008

11. Februar 2008.
Im Januar 2008 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.397 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 1.132 Personen (89,5 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat Januar 2007 um 734 Personen (44,1 Prozent).
Der Anstieg ist im Wesentlichen durch eine Zunahme der Asylbewerber aus dem Irak zu erklären. So hat sich die Zahl der Asylerstanträge irakischer Staatsangehöriger gegenüber dem Vormonat von 407 auf 959 erhöht und damit mehr als verdoppelt. Auch die Zahl der irakischen Asylfolgeanträge stieg gegenüber dem Vormonat von 147 auf 255 an. Die irakischen Asylantragsteller gehören überwiegend religiösen Minderheiten (vor allem Yeziden und Christen) an.
Als Asylberechtigte anerkannt wurden 18 Personen (0,8 Prozent). Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten 611 Personen (28,5 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 836 Personen (38,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 641 Personen (29,9 Prozent). Bei 40 Personen (1,9 Prozent) hat das Bundesamt im Januar 2008 Abschiebungsverbote im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Januar 2008 12.031, darunter 8.661 aufgrund von Erstanträgen und 3.370 durch Folgeanträge (Vormonat: 10.926 anhängige Verfahren, davon 7.716 Erst- und 3.210 Folgeanträge).

28. Januar 2008.
Die Zahl der zum Ehegatten- und Familiennachzug nach Deutschland erteilten Visa geht zurück. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7408) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (16/4242) zum Stand der Integration von Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland mit. Wurden im Jahre 2002 noch 85.305 Visa erteilt, waren es 2006 nur noch 50.300. Die Bundesregierung sieht diesen Rückgang als eine Folge des allgemeinen Rückgangs der Zuwanderungszahlen seit Mitte der 90er Jahre an. Außerdem sei durch den Beitritt zehn neuer Mitgliedstaaten in die Europäische Union für Staatsangehörige dieser Länder die Visumpflicht entfallen, so dass dieser Personenkreis in der Statistik nicht mehr erfasst werde, heißt es.
Weiter wird von der Bundesregierung mitgeteilt, dass von den derzeit in der Bundesrepublik lebenden Frauen zwischen 1975 und 2005 knapp 3,2 Millionen zugewandert seien. 468.000 Frauen hätten dabei die russische, 263.000 Frauen die polnische und 264.000 Frauen die türkische Staatsangehörigkeit. Zum Zeitpunkt der Einreise seien davon 41 Prozent zwischen 25 und 50 Jahre alt gewesen. 28 Prozent seien minderjährig, 22 Prozent im Alter von 18 bis 25 Jahre und neun Prozent älter als 50 Jahre gewesen, so die Regierung.

22. Januar 2008. PRO ASYL hat erfolgreich die Herausgabe eines Großteils der Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstritten. PRO ASYL hatte gegen das BAMF vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Klage erhoben.
Die im Asylbereich eingesetzten Dienstanweisungen, die bisher als Verschlusssache eingestuft waren, wurden PRO ASYL während der Gerichtsverhandlung am 22. Januar 2008 übergeben. Die Sammlung ist jedoch nicht vollständig. Einige Dienstanweisungen stuft das Bundesamt offensichtlich als so heikel ein, dass es eine Herausgabe verweigerte. So wurden etwa die Dienstanweisungen zur Definition von "Religiöser Verfolgung" und zur Frage, wann eine Verfolgung "wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" vorliegt, nicht offenbart.
PRO ASYL hatte neben den Dienstanweisungen auch die "Herkunftsländerleitsätze" herausverlangt, die für die Asylsachbearbeiter als Leitlinie für die Frage dienen, ob in einem bestimmten Herkunftsland Verfolgung droht. Diese Leitsätze wurden PRO ASYL komplett verweigert. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat diese Geheimhaltungspolitik nun erstinstanzlich abgesegnet. PRO ASYL und der Deutsche Anwaltsverein, der ebenfalls eine Klage eingereicht hatte, werden nun hiergegen Berufung einlegen.
Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

21. Januar 2008. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 15. Januar 2008 entschieden, dass wohnsitzbeschränkende Auflagen für anerkannte Flüchtlinge rechtswidrig sind, wenn die Ausländerbehörden damit das Ziel verfolgen, die finanzielle Belastung durch Sozialleistungen anteilig auf die Bundesländer zu verteilen.
Die Kläger, tschetschenische Volkszugehörige aus Russland, waren im Jahr 2004 in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden. Sie erhielten daraufhin von der Ausländerbehörde des Landkreises Trier-Saarburg Aufenthaltsbefugnisse, die wegen des Bezugs von Sozialhilfe jeweils mit der Auflage versehen waren, dass die Wohnsitznahme auf das Land Rheinland-Pfalz beschränkt ist. Zur Begründung verwies die Ausländerbehörde auf eine bundeseinheitliche, durch Ländererlasse geregelte Vorgabe, mit der eine Verlagerung von Sozialhilfelasten in andere Bundesländer durch Binnenwanderung bestimmter Gruppen von Ausländern vermieden werden solle. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die auf § 12 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz gestützten Auflagen wegen Verstoßes gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und das Europäische Fürsorgeabkommen aufgehoben.
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Auflagen nun ebenfalls als rechtswidrig beurteilt.

20. Januar 2008. Die unzureichende Integration von Zuwanderern kostet den Staat jährlich schätzungsweise 16 Milliarden Euro. Durch mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende soziale Netzwerke und schlechte Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt gehen dem Staat Einkommenssteuern und Beiträge in der Renten- und Sozialversicherung verloren. Das ist das Ergebnis einer Studie des Büros für Arbeits- und Sozialpolitische Studien (BASS) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Demnach kostet die mangelnde Integration Bund und Länder jeweils 3,6 Milliarden Euro pro Jahr. Die Kosten der Kommunen liegen bei 1,3 Milliarden Euro, die der Sozialversicherungen bei 7,8 Milliarden Euro.
Studie der Bertelsmannstiftung: Kosten unzureichender Integration

11. Januar 2008. Rolltreppe abwärts: Im Jahr 2007 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur 19.164 Asylerstanträge gestellt - dies sind nochmals neun Prozent weniger als im Jahr 2006. Ein so geringer Neuzugang war letztmals im Jahr 1977 zu verzeichnen. Zugleich lag die Gesamtschutzquote (Asylberechtigung, Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Abschiebungsverbot) mit 27,6 Prozent bei allen getroffenen Entscheidungen im Jahr 2007 sehr hoch - im Jahr 2006 lag sie bei lediglich 6,4 Prozent.
Angesichts der niedrigen Neuantragstellerzahlen ist die Tatsache, dass im Jahr 2007 mehr Menschen einen Schutzstatus erhalten haben, ein schwacher Trost. Das Bundesamt hat im Jahr 2007 28.572 Entscheidungen getroffen, die Gesamtschutzquote betrug in diesem Jahr unter Einbeziehung der Folgeanträge 27,5 %.
Geändert hat sich im Jahr 2007 insbesondere die Anerkennungspraxis des Bundesamtes bei Irak-flüchtlingen, wo vor allem Angehörige der christlichen, der yezidischen und der mandäischen Minder-heit bessere Anerkennungschancen haben. Nach heftiger Kritik von PRO ASYL und einer kritischen Debatte im Bundestag hat das Bundesamt auch seine Entscheidungspraxis bezüglich von Flüchtlin-gen aus Birma geändert. Auch Eritreer gehören zu der Flüchtlingsgruppe mit relativ hohen Anerken-nungsquoten.
Nach wie vor groß ist die aus der Asylstatistik nicht hervorgehende Zahl der Asylwiderrufe im Jahr 2007. Bis Ende November wurde 5.756 Personen ihr Flüchtlings- oder Schutzstatus entzogen. Die relativ hohe Anerkennungsquote für irakische Flüchtlinge belegt nach Auffassung von PRO ASYL, dass die jahrelang verfolgte Politik, irakischen Staatsangehörigen den Flüchtlingsschutz zu widerru-fen, unverantwortlich war. Eine Bereitschaft zur Korrektur der Fehlentscheidung in etwa 21.000 Fällen aus den letzten fünf Jahren haben Bundesinnenministerium und Bundesamt bislang nicht erkennen lassen.
Nach Zahlen der vergangenen Jahre wird knapp die Hälfte aller Asylerstanträge von Minderjährigen bzw. von Amts wegen für Minderjährige gestellt, wie sich aus einer kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergibt (2005: 51,5 %, 2006: 45,5 %). Dieses in der Asylerstantragstellerstatistik nicht aufgeführte Faktum belegt, dass es in einer großen Zahl von Fällen Kinder sind, die als von der Ver-folgung Mitbetroffene ihr Flüchtlingsschicksal teilen. Angesichts des hohen Anteils von Minderjährigen ist es besonders dringend, dass die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Deutschland endlich drastisch verbessert werden und die in vielen Bundesländern dominierende Lagerunterbringung ab-geschafft wird. Es ist inakzeptabel und mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren, dass Tausende von Kindern einen Teil ihrer Jugend in Lagern verbringen müssen.
Quellen: www.bamf.de, www.pro-asyl.de

10. Januar 2008.
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten seit dessen Einführung 1993 im Regelfall einen monatlichen Betrag von 224,97 Euro. Dieser Satz liegt nicht nur um etwa 35 Prozent unter dem Regelsatz der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II - zwischen 1993 und 2006 sind zudem die Lebenshaltungskosten um 22,5 Prozent gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag hervor.
Trotz der in Paragraf 3 Absatz 3 AsylbLG festgelegten Vorschrift, die Höhe - soweit dies erforderlich ist - jährlich an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen, plant die Bundesregierung keine Erhöhung: "Derzeit besteht nicht die Absicht, die Beträge des AsylbLG zu ändern", so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Sätze des Asylbwerberleistungsgesetzes sind bislang noch nie erhöht worden; im geltenden Gesetzeswortlaut finden sich noch die Beträge in D-Mark. Bereits mehrfach wurde das Gesetz jedoch bereits verschärft: Bestimmte Gruppen, die immer wieder ausgeweitet worden sind, erhalten noch niedrigere Leistungen.
Die Zahl der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbwerberleistungsgesetz ist kontinuierlich zurückgegangen: Erhielten im Jahr 2003 noch 264.000 Personen AsylblG-Leistungen, liegt die Zahl im Jahr 2006 bei 194.000 Leistungberechtigten. Auch die Gesamtausgaben haben sich deutlich verringert von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 1993 auf 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2005.
Die Grundleistungen nach dem AsylbLG sehen ebenso wie das Arbeitslosenged II bestimmte Beträge für unterschiedliche Bedarfsgruppen vor, die in den Bundesländern geringfügig voneinander abweichen. In NRW sind etwa für Ernährung für unter achtjährige Kinder täglich 2,56 Euro vorgesehen, für Erwachsene täglich 4,35 Euro.
Je nach Bundesland und Kommune erhalten viele Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG jedoch kein Bargeld, sondern überwiegend Sachleistungen oder Gutscheine, obwohl dies einen erheblich größeren Verwaltungsaufwand zur Folge hat. Auch Essenspakete sind in einigen Kommunen und Bundesländern möglich. Dabei ist etwa religiös bedingtes Ernährungsverhalten zu berücksichtigen.
Kuriosum am Rande: Die Anwendungshinweise des Landes NRW zum AsylbLG stellen ausdrücklich fest: "Zumutbar ist allerdings die Versorgung der Leistungsberechtigten mit typischen Spezialitäten deutscher Herkunft (wie Sauerkraut, Sülze etc.)..." Ein Hoch auf die deutsche Leitkultur!
(Autor: Claudius Voigt, Projekt Q)

2. Januar 2008.
Acht Jahre nach Inkrafttreten der rot-grünen Staatsangehörigkeitsreform flammt der Streit über die Einbürgerung hier geborener Einwandererkinder und den Doppelpass erneut auf. Koalitionspolitiker äußerten nun erstmals offen Zweifel am Kernstück der einst heftig umstrittenen Reform, der sogenannten Optionsregelung.Danach sind Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen qua Geburt auch Deutsche. Mit Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren müssen sie sich jedoch für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

12. Dezember 2007. Behörden sollen das Recht bekommen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Abschiebung zu bewahren. Dies hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen beschlossen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/3291) fand die Zustimmung der Regierungsfraktionen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Vorlage.
Die Regierung hatte ausgeführt, der Verdacht, dass eine Vaterschaft nur vorgetäuscht sei, liege dann nahe, wenn weder eine familiäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische Vaterschaft der Fall sei. Oft bräuchten die Männer, die eine solche Vaterschaft übernähmen, keine Unterhaltspflicht zu fürchten, weil sie selbst zu wenig Geld hätten. Die Länder sollten bestimmen, welche öffentliche Stelle die Möglichkeit bekomme, die Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Ferner solle das Jugendamt beteiligt werden. Quelle: heute im Bundestag

6. Dezember 2007. Jetzt wurde es noch einmal offiziell dokumentiert: Die Bildungschancen für Migrantenkinder sind an Deutschlands Schulen schlechter als in anderen Ländern. Nach dem heute in Berlin vorgestellten PISA-Bericht zur Situation von Kindern aus Migrantenfamilien gehört Deutschland zu den Staaten, in denen die Leistungsunterschiede zwischen Schülern mit Migrationshintergrund und den einheimischen Schülern am stärksten ausgeprägt sind.
Dabei machen die OECD-Bildungsforscher eines ganz deutlich: Ein hohes Zuwanderungsniveau muss sich nicht zwangsläufig negativ auf die Integration auswirken. So waren etwa in den klassischen Einwanderungsländern Australien, Kanada und Neuseeland die Leistungen der Schüler mit Migrationshintergrund mit denen der einheimischen Schüler vergleichbar. Für die jetzt vorgestellte Sonderauswertung, die auf der bereits vorliegenden Pisa-Studie basiert, wurden die Bildungschancen von Migrantenkindern in 17 Ländern verglichen. Quelle: www.bildungsklick.de

27. November 2007. Der Umgang mit Asylbewerbern in der EU lässt trotz gemeinsamer Mindeststandards weiter erheblich zu wünschen übrig. Das geht aus einer Mitteilung der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten hervor, die am Montag in Brüssel veröffentlicht wurde. So würden die EU-Mindeststandards in den Abschiebegefängnissen in Großbritannien, Belgien, Italien, den Niederlanden, Polen, Luxemburg und Zypern gar nicht beachtet. In Malta würden praktisch alle Asylbewerber sofort inhaftiert, was einen klaren Verstoß gegen das EU-Recht darstelle.
Die Bundesrepublik wird dafür kritisiert, dass sie keine speziellen Vorkehrungen zur Identifizierung besonders gefährdeter Gruppen wie behinderter oder psychisch kranker Flüchtlinge getroffen habe. Zwar schreibe die einschlägige EU-Richtlinie nicht ausdrücklich vor, dass es ein Verfahren zur Identifizierung solcher Gruppen geben müsse, räumt die EU-Kommission ein. Es sei aber fraglich, «wie und ob Personen mit besonderen Bedürfnissen ohne eine solche Vorgabe identifiziert werden». Quelle: www.pr-inside.com

20. November 2007. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass bei Ausweisungen von Ausländern Änderungen der Sach- und Rechtslage von den Tatsachengerichten zu berücksichtigen sind. Bisher hatte der für das Ausländerrecht zuständige 1. Senat aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur bei EU-Bürgern und weiteren gemeinschaftsrechtlich privilegierten Ausländern die Berücksichtigung nachträglicher Veränderungen verlangt. Durch die heutige Entscheidung wird die bisherige Rechtsprechung, wonach bei den übrigen Ausländern (sog. Drittstaater) auf den Zeitpunkt der behördlichen Ausweisungsverfügung abzustellen ist, aufgegeben und der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung nunmehr auch für diese Ausländer ins gerichtliche Verfahren verlagert.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

16. November 2007. Mit dem Stichtag 30. September 2007 endete die Bleiberechtsregelung, auf die sich die Innenminister der Länder vor einem Jahr geeinigt hatten. Damals, am 30. Oktober 2006, hielten sich über 100.000 Personen länger als sechs Jahre in Deutschland auf, deren Aufenthalt nur geduldet wurde. Im Rahmen der IMK-Regelung stellten 72.000 von ihnen einen Antrag auf ein Bleiberecht. Von diesen erhielten weniger als 20.000 eine Aufenthaltserlaubnis, fast 30.000 wurden lediglich weiter geduldet, um sich einen Arbeitsplatz zu suchen. 8.000 Anträge wurden abgelehnt, zumeist wegen fehlender Passpapiere. Über 19.000 Menschen warten bis heute darauf, dass über ihren Antrag entschieden wird. Diese Ergebnisse dokumentiert die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag.
In der Konsequenz werden nach dem Auslaufen der IMK-Regelung immer noch 81.500 Menschen, die länger als sechs Jahre in Deutschland leben, lediglich geduldet. Da die Bleiberechtsregelung nach dem neuen § 104 Aufenthaltsgesetz wie die IMK-Regelung lediglich eine Stichtagsregelung ist, wird diese Zahl mittelfristig wieder steigen.

29. Oktober 2007. Menschenrechtler haben der griechischen Küstenwache eine schwere Misshandlung von Asylsuchenden vorgeworfen. Ein Flüchtling berichtete sogar von einer Scheinhinrichtung.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wirft der griechischen Küstenwache vor, Bootsflüchtlinge systematisch zu misshandeln. Zwei Untersuchungsmissionen hätten schockierende Erkenntnisse zu Tage gebracht, teilte der zuständige Direktor von Pro Asyl, Karl Kopp, am Montag in Brüssel mit. Manche Flüchtlinge seien auf unbewohn-ten Inseln ausgesetzt oder auf offener See ihrem Schicksal überlassen worden. Einer von ihnen habe sogar von einer Scheinhinrichtung berichtet.
Pro Asyl und eine Gruppe griechischer Anwälte hatten im Juli und August sowie im Oktober über 100 Betroffene interviewt. Die Polizei interniert laut Pro Asyl auch Min-derjährige unter inakzeptablen Bedingungen in Abschiebelagern. Niemand kläre die Betroffenen über ihre Rechte auf, kritisierte Kopp. Auch hätten sie keine Anwälte. Damit verstoße die Küstenwache gegen internationales Recht, etwa gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Quelle: Netzeitung.de

22. Oktober 2007. Zwischen 2000 und 2006 sind insgesamt 452 Menschen nach Guinea abgeschoben worden. In diesem Jahr haben bereits zwei Anhörungen für mutmaßliche guineische Staatsangehörige in Zusammenarbeit mit Vertretern des Außen- und Sicherheitsministeriums von Guinea stattgefunden. Informationen über konkrete Planungen für Abschiebungen der Personen, die dabei angehört wurden, sind derzeit nicht bekannt. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6528) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/6359). Die Linke hatte in ihrer Anfrage "fragwürdige Methoden der Identitätsfeststellung" bemängelt. Für die Bundesregierung allerdings "bestehen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit" des Verfahrens der guineischen Sicherheitskräfte. Soweit bekannt sei, würden die mutmaßlich guineischen Staatsangehörigen zu ihrer Herkunft, ihrem letzten Wohnort und ihren Sprachkenntnissen befragt.
Gefragt nach Schleuservorwürfen gegen einen Leiter der guineischen Delegation von Sicherheitskräften, der im März in der zentralen Ausländerbehörde in Dortmund zu Identifizierungen anwesend war, teilt die Regierung mit, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf setze Ermittlungen wegen "Menschenhandels, Urkunds- und Schleusungsdelikten" gegen ihn fort. Konsequenzen aus dem Fall habe die Regierung nicht zu ziehen, da Einladungen der Delegationsmitglieder durch die Länderbehörden erfolgen würden.
Quelle: heute im bundestag

16. Oktober 2007. Der starke Rückgang der Erwerbslosigkeit in den vergangenen zwei Jahren von knapp fünf Millionen auf 3,8 Millionen Arbeitslose im September 2007 hat fast alle Bevölkerungsgruppen erreicht: Junge, Ältere, Frauen, Männer, Hoch- und Gering-qualifizierte. Nur eine Gruppe bleibt abgekoppelt: die 15,3 Millionen Migranten in Deutschland. Das birgt nach Auffassung von Ingo Behnel, Büroleiter der Beauftrag-ten der Bundesregierung für Integration, Maria Böhmer, "Sprengstoff für die Zukunft". Die gesellschaftliche Akzeptanz und Integration von Migranten vollzieht sich über den Arbeitsmarkt, betont Behnel.
Und hier, sagt auch Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Ar-beit (BA), "haben wir die Integrationsaufgabe nicht bewältigt". Die Zahlen sprechen laut Behnel eine deutliche Sprache: Während die Arbeitslosenquote insgesamt von 10,1 Prozent im September 2006 bis September 2007 auf 8,4 Prozent gesunken ist, verharrt sie bei den Ausländern konstant auf dem hohen Niveau von rund 20 Pro-zent. Auch die Erfolge bei den unter 25-Jährigen (ein Drittel weniger Arbeitslose als im September 2005) gingen den BA-Zahlen zufolge an den jungen Ausländern komplett vorbei: Für sie änderte sich nichts.
Quelle: epd-sozial

13. Oktober 2007. Eine 15-Jährige hat mit der Flucht vor ihrer Abschiebung in den Kosovo den österreichischen Innenminister unter Druck gebracht.
Der Konservative Günther Platter wurde am Mittwoch in einer Sondersitzung des Parlaments wegen seiner unnachgiebigen Haltung zum Fremdenrecht angegriffen. "Sie haben unrecht und sie tun Unrecht", sagte die Grünen-Abgeordnete Brigid Weinzinger.
Seit Monaten tobt in Österreich eine hitzige öffentliche Auseinandersetzung über ein Bleiberecht für abgelehnte Asylantragsteller, die häufig - wie in Deutschland - bereits seit vielen Jahren und vollständig integriert in Österreich leben - und denen dennoch die Abschiebung droht.
In Deutschland hat derweil die Fraktion "Die Linke" für die heutige Sitzung einen Antrag für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung in den Bundestag eingebracht, die über die geltende gesetzliche Regelung deutlich hinausgehen würde.
Quelle: Reuters

9. Oktober 2007. Die Neuerungen im Zuwanderungsgesetz zum Nachzug ausländischer Ehegatten schaffen offenbar höhere Hürden als erwartet. So sollen die deutschen Konsulate Visumsanträge zur Familienzusammenführung künftig möglichst gar nicht erst annehmen, wenn dabei nicht bereits die vom neuen Gesetz geforderten Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Betroffene sollen mit ihrem Antrag erst dann wieder kommen, wenn sie den Test erfolgreich bestanden haben. Quelle: Frankfurter Rundschau

2. Oktober 2007. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zog eine saure Miene, EU-Justizkommissar Franco Frattini winkte mit großer Geste ab. Sie reagierten auf eine Frage, die in der Luft lag. Vier Stunden lang hatten die Innenminister der 27 EU-Staaten am Montag in Lissabon über weitreichende Schritte im Kampf gegen Terroristen und illegale Einwanderung (die wie selbstvertändlich in einem Atemzug genannt werden) beraten, als ein Reporter der angesehenen spanischen Zeitung El País wissen wollte: "Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?"
"Nein", beschied ihn der EU-Ratsvorsitzende und portugiesische Ressortchef Rui Pereira. Niemand in der Ministerrunde wolle auf die Grundrechte der Bürger verzichten. Aber: "Es muss auch Grenzen für die Freiheit geben", meinte der Minister. Für den Ministerrat gelte ganz klar: "Wir brauchen ständig neue Maßnahmen." (Quelle: heise.de)

28. September 2007. Europa schottet sich auch mit illegalen Mitteln gegen Flüchtlinge und Einwanderer ab. Die von der EU-Agentur FRONTEX konzipierte Flüchtlingsabwehr missachtet menschen- und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen der EU-Staaten. Zu diesem Ergebnis kommt ein von amnesty international, der Stiftung Pro Asyl und dem Forum Menschenrechte in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Organisationen anlässlich des bundesweiten Tags des Flüchtlings vorgestellt haben.
[zur Presseerklärung v. 27.9.2007]
[Auszug Pressestatement Günter Burkhardt]

26. September 2007. Ein Flüchtling ohne Papiere hat im Krankheitsfall in Belgien die besten Chancen, gesund zu werden. Das staatliche Gesundheitssystem steht jedem offen - theoretisch jedenfalls. In der Praxis überwindet nur jeder zehnte Hilfsbedürftige die bürokratischen Hürden und bekommt einen Arzt zu Gesicht. Deutlich besser ist die Situation in Italien, wo jeder zweite kranke Flüchtling Hilfe findet.
In sieben europäischen Ländern untersuchte die Internationale Hilfsorganisation Médecins du Monde die Gesundheitsversorgung von Migranten ohne Aufenthaltsrecht und kommt zu dem Schluss: Im Schnitt hat nur jeder vierte illegale Flüchtling Zugang zu ärztlicher Versorgung, Schutzimpfungen und Aidstests. - Quelle: taz
5. September 2007. Die Regierung des westafrikanischen Staates Guinea düpiert die Innenbehörden zahlreicher deutscher Bundesländer: Nach Angaben von spiegel-online hat Guinea beschlossen, vorerst keine abgelehnten Asylbewerber aus Deutschland zurückzunehmen.
Besonders erbost, so spiegel-online, seien die Beamten darüber, dass die Entscheidung schon am 1. August fiel, während sich gerade eine Delegation Guineas in Braunschweig aufhielt. Dort führte sie Sammelinterviews mit 113 Afrikanern, die mit erheblichem Aufwand aus zehn Bundesländern vorgeführt worden waren, um ihre Staatsangehörigkeit für eine mögliche Abschiebung nach Guinea feststellen zu lassen.
Zwar erkannte die Delegation 49 Ausländer als Guineer an und stellte ihnen Passpapiere aus. Kurz danach teilte die guineische Regierung dem Bund in einer Verbalnote allerdings mit, dass vor Abschluss eines Rückführungsabkommens mit Deutschland keine Rückkehrer akzeptiert würden. Einen schon angesetzten Charterflug am 11. September ab Hamburg sagten die Afrikaner ab. Die Kosten für die Sammelvorführung beliefen sich auf rund 100.000 Euro; gegen die Aktion hatte unter anderem Amnesty International protestiert.
Bereits Mitte August war es nach der Abschiebung von zwei sans papier aus Frankreich in der guineischen Hauptstadt Conakry zu Übergriffen auf die begleitenden französischen Polizisten gekommen. Im Gegensatz zu vielen anderen Abschiebungen, die ohne viel Aufsehen abgewickelt werden, hat dieser Fall einen diplomatischen Eklat zwischen Guinea und Frankreich nach sich gezogen. Die beiden Arbeiter wurden von einer sechsköpfigen Sondereinsatzstaffel der Grenzpolizei zurück nach Guinea gebracht. Mehrere Passagiere im Flugzeug solidarisierten sich mit den Abschiebehäftlingen und beschuldigten die Polizisten wegen ihrer "Unmenschlichkeit".
Quellen: spiegel-online, world socialist website

19. September. Weitere Gruppen ausländischer Arbeitnehmer sollen ab 1. November ohne Vorrangprüfung in Deutschland arbeiten dürfen: Mit der Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt sollen
künftig ohne den Vermittlungsvorrang deutscher und ihnen rechtlich gleichgestellter ausländischer Arbeitsuchender ("Vorrangprüfung") eine Zustimmung zur Beschäftigung erhalten können. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

13. September (Baseler Zeitung). Die Abschiebehaft für abgelehnte Asylbewerber und Einwanderer ohne gültige Papiere soll in ganz Europa künftig bis zu anderthalb Jahre dauern können. Das beschloss der Innenausschuss des Europäischen Parlaments am Mittwoch in Brüssel. Die Abgeordneten änderten einen Gesetzentwurf der EU-Kommission, der höchstens sechs Monate Abschiebehaft vorsah. Die insgesamt 200 Änderungen des Kommissionsvorschlags sind nach Angaben des Ausschusses verbindlich.

10. September / (hib/SKE). 14.353 Ausländer, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben und einen Arbeitsplatz haben, haben bis Ende Juni dieses Jahres eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Dies entspricht einer Quote von weniger als zehn Prozent der in Deutschland lebenden rund 180.000 geduldeten Menschen. In ihrer Antwort (16/6251) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/6195) gab die Bundesregierung an, dass on den erteilten Aufenthaltserlaubnissen knapp 6.200 an Familienangehörige erteilt worden seien. In rund 5400 Fällen lehnten die Behörden Anträge ab, heißt es in der Antwort. Die Zahlen berücksichtigen noch nicht die jüngst in Kraf getretene gesetzliche Bleiberechtsregelung, deren Hürden etwas niedriger sind, als die der bereits im November 2006 beschlossene Regelung der Innenministerkonferenz.

03. September / indymedia. Abschiebungen in den Irak können vorerst nicht mehr stattfinden. Die Jugendinitiative „Jugendliche Ohne Grenzen“ (J.O.G.) konnte mit Unterstützung des Bayerischen Flüchtlingsrats, der Karawane-München und anderer Organisationen die irakisch-kurdische Airline Zagros-Air zum Ausstieg aus dem Abschiebegeschäft bewegen. „Unsere Firma hat sich entschieden ab dem 10. September 2007 keine Abschiebungen in den Irak zu akzeptieren“, so Zagros-Air. Damit gibt es keine Airline mehr, die Abschiebungen in den Irak für die Bundespolizei durchführt.
Nachtrag: Der Ausstieg von Zagros aus den Abschiebungen in den Irak war leider nur von kurzer Dauer - schon am10. September, nur eine Woche nach der Verkündung des Ausstiegs aus dem Abschiebegeschäft, hat Zagros diesen mit sofortiger Wirkung widerrufen. Anscheinend hat die Bundespolizei Druck gemacht, angeblich werden auch heute Abend schon wieder Leute mit Zagros in den Irak abgeschoben.

27. August / PR-inside.com. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hat die Wirtschaft zur Mitarbeit bei der Integration von langjährig geduldeten
Ausländern aufgerufen. In einem Brief appellierte der Vizekanzler am Donnerstag an die Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), "die berufliche Integration der Bleibeberechtigten nach Kräften zu unterstützen".
Hintergrund ist die am Sonntag von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete Neuregelung des Ausländerrechts. Demnach bekommen langjährig geduldete Ausländer bis Ende 2009 einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Wer dann nicht nachweisen kann, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, verliert das Bleiberecht.

22. August / tagesschau.de. Der Sturz eines Einwandererkindes aus dem vierten Stock hat in Frankreich eine Debatte über die Abschiebepolitik ausgelöst. 25.000 Illegale will die Regierung Sarkozy 2007 außer Landes bringen lassen. Flüchtlingsorganisationen kritisieren die strenge Zielvorgabe: Immer wieder gebe es Unfälle und Ungerechtigkeiten. weiter
21. August 2007 (ntv). Bundespräsident Horst Köhler hat das geänderte Zuwanderungsgesetz unterschrieben. Die Prüfung habe "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben", die eine Ausfertigung des Gesetzes verhindert hätten, sagte der Sprecher des Präsidialamts, Martin Kothé, in Berlin. Das von Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz war bei der Opposition, in den Ländern und bei Migrantenorganisationen auf heftige Kritik gestoßen.
Das neue Aufenthaltsgesetz

12. August 2007 (Pro Asyl). Im Oktober 2006 hat Thomas Hammarberg, der Menschenrechtskommissar des Europarats, Deutschland besucht. Sein jetzt vorliegender Bericht beschäftigt sich auch mit der Frage, wie es mit der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im Bereich Asyl und Einwanderung steht. Trotz aller diplomatischen Formulierungen: Hammarbergs Bericht ist eine massive Kritik insbesondere an der deutschen Flüchtlingspolitik, die er in vielfacher Hinsicht als nicht menschenrechtskonform ansieht. Nach Auffassung von PRO ASYL muss Hammarbergs Kritik Folgen haben. Die kritisierten Defizite sind das Ergebnis einer langjährigen Ausgrenzungspolitik.
zum Bericht des Menschenrechtskommissars
10. August 2007 (UNHCR). Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) kritisiert die Praxis deutscher Behörden, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschen-rechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden (sog. subsidiär schutzberechtigte Personen), keine freie Wahl des Wohnsitzes zu ermöglichen, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen. Diese Maßnahme sei "unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht"...
zum Rechtsgutachten des UNHCR
5. August (Projekt Q / Flüchtlingsrat Berlin). Flüchtlinge und MigrantInnen mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen in schulischen oder betrieblichen Ausbildungsverhältnissen sowie Studierende, denen bisher gemäß § 8 BAföG bzw. § 63 SGB III sowie § 7 Abs. 5 SGB II weder Ausbildungsförderung noch Arbeitslosengeld II geleistet worden ist, werden künftig deutlich besser gestellt. Dies hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in einer Presseinformation mitgeteilt. Das Bundesarbeitsministerium wird demnach in einer Weisung klarstellen, dass bis zur Verabschiedung der Novelle zur Ausbildungsförderung Leistungen als Darlehen nach dem SGB II geleistet werden. Entsprechende Anträge sollten betroffene Auszubildende umgehend bei den Jobcenten stellen.
Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden voraussichtlich auf Dauer in
Deutschland bleiben. Einbezogen sind auch Flüchtlinge mit
Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen, z.B. Bleiberechtsregelung (§
23 Abs. 1 oder § 104a), Härtefallkommission (§ 23a), oder nach § 25 Abs.
3, § 25 Abs. 4 Satz 2 oder § 25 Abs. 5 AufenthG. Ausgeschlossen bleiben
Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nur zu Ausbildungszwecken (§ 16, § 17
AufenthG) sowie in den meisten Fällen (Ausnahmen siehe § 8 Abs. 2 BAföG
bzw. § 63 Abs. 2 SGB III) Asylsuchende und Geduldete.

22. Juli (Projekt Q). Auch in Österreich tobt gegenwärtig eine Diskussion um die Verabschiedung einer Bleiberechtsregelung für abgelehnte Asylantragsteller.
Losgetreten hatte die Debatte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek. Er verwies Anfang Juni darauf, dass unbescholtenen Asylwerber nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich ein Bleiberecht zusteht. Andernfalls könnten sich die Betroffenen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden: "Österreich wird in solchen Fällen immer verurteilt werden", gab Korinek zu bedenken.
Während sich der sozialdemokratische Bundeskanzler sowie der Bundespräsident für eine Light-Version einer Bleiberechtsregelung ausgesprochen haben, lehnen Koalitionspartner ÖVP sowie die Rechts-Parteien BZÖ und FPÖ ein Bleiberecht - wie zu erwarten war - rigoros ab.
In Österreich hatten in den vergangenen Monaten ganze Ortschaften mit Unterschriftenaktionen und anderen Protestformen die Abschiebungen von MitbürgerInnen verhindert und so die Debatte mit ausgelöst.
Netztipps: www.asyl.at
19. Juli (hib). HIV-Infektionen und Aids-Erkrankungen gehören zu den medizinischen Abschiebungsverboten. Wie in solchen Fällen konkret vorzugehen ist, regelt eine Dienstanweisung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom Juni 2006. Diese Anweisung ist nur für den Dienstgebrauch und kann daher nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6029) auf eine Kleine Anfrage der Linken (16/5796) mit.
Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Linken: "Abschiebungen im Jahr 2009" (5.2.2010)
Migrationsbericht 2008 (Februar 2010)
Vor den Toren Europas? - Studie des BAMF zum Migrationspotenzial aus Afrika (Januar 2010)
Erster Orientierungsleitfaden zur Anerkennung ausländischer
Berufs- und Bildungsabschlüsse in Niedersachsen (27.1.2010)
UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs von Personen aus dem Kosovo (9.11.2009)
Erlass BMI: Gültigkeit serbischer blauer Pässe bis Ende 2010 (18.12.2009)
Antwort der Bundesregierung zu Kleiner Anfrage der Linksfraktion "Verlängerung der Altfallregelung" (8.1.2009)
Ergänzungserlass Bremen zu §§ 104 und b AufenthG (29.12.2009)
Bundeseinheitliches Merkblatt zu Verpflichtungserklärungen (Oktober 2009)
Erlass Hamburg zum IMK-Beschluss - Bleiberecht (16.12.2009)
Ergänzungserlass Mecklenburg-Vorpommern zum IMK-Beschluss - Bleiberecht (4.1.2010)
Erlass Thüringen zum IMK-Beschluss - Bleiberecht (8.12.2009)
Ergänzungserlass NRW zum IMK-Beschluss - Bleiberecht (21.12.2009)
Schreiben des BMI: Vorerst keine Ablehnungen von syrischen Asylantragstellern als "offensichtlich unbegründet" (16.12.2009)
Erlass NRW zum IMK-Beschluss-Bleiberecht (17.12.2009)
Erlass Rheinland-Pfalz zum IMK-Beschluss-Bleiberecht (7.12.2009)
Erlass Hessen zum IMK-Beschluss-Bleiberecht (15.12.2009)
Erlass Schleswig-Holstein zum IMK-Beschluss-Bleiberecht (4.12.2009)