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Deutschland setzt sich bei EU-Rückführungsrichtlinie durch

13.6.2008

Die europäischen Innenminister haben sich auf gemeinsame Regeln bei der Abschiebehaft geeinigt. Dabei konnte sich die deutsche Regierung mit ihrer restrik­tiven Linie durchsetzen.

Mit dem europäischen Einigungsprozess geht es ganz wunderbar voran. Wie das funktioniert, zeigt etwa die Zusammenarbeit der europäischen Staaten beim Flüchtlings- und Asylrecht und bei der Sicherung der europäischen Außengrenzen. Nach vergleichsweise langwierigen Diskussionen haben sich die europäischen Innenminister, pünktlich zur Fußball-Europameisterschaft, darauf verständigt, wie man Menschen, die man nicht mehr haben will, am besten loswird. Dabei ging es auch um die Voraussetzungen der Abschiebehaft. Die Zustimmung des ­Europa-Parlaments gilt als wahrscheinlich.

 

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Minderjährige Flüchtlinge: Allein im Niemandsland

19.5.2008

Stacheldraht ist nicht mehr nötig im Jahr 2008. Über dem Sandkasten mit Schaukel und Wippe wölben sich elastische Bögen, an denen jeder Mensch abrutscht, der fliehen will. Versucht hat es schon lange niemand mehr. Sie sind doch alle schon geflohen, aus allen Winkeln der Erde, hierher, nach Deutschland. Welch Irrtum.

Gelandet sind sie im Niemandsland, juristisch "nicht eingereist", eingesperrt in Gebäude 587, bewacht von der Bundespolizei, wohnhaft in der Cargo City Süd am Frankfurter Flughafen. Fenster gibt es nicht. Was sie von Deutschland sehen können ist der Innenhof und ein Stück Himmel.

 

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Asylbewerberleistungsgesetz: Regelsätze werden nicht erhöht

13.5.2008

Die Bundesregierung hat derzeit nicht die Absicht, die Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erhöhen. Dies geht aus der Antwort auf eine Große Anfrage im Bundestag der Linkspartei hervor. Obwohl eine Anpassung nach dem Gesetz jährlich geprüft werden muss, ist der Regelsatz seit 1993 noch nie erhöht worden. Die Inflationsrate betrug seitdem fast 22 Prozent.

 

Sie weist darauf hin, dass die Angemessenheit der Leistungen "losgelöst von der Debatte um die Angemessenheit" der Regelsätze etwa beim Arbeitslosengeld II gesehen werde. Entsprechend der Grundkonzeption des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolge die Leistungsgewährung in Form von Sachleistungen. Dadurch hätten Preissteigerungen "nicht die Auswirkungen auf die Deckung des notwendigen Bedarfs", wie dies der Fall beim Arbeitslosengeld II sein könne.

Asyl: UNHCR fordert Stopp für „Dublin“-Transfers nach Griechenland

7.4.2008

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat die Staaten aufgefordert, keine Asylsuchenden im „Dublin“-System nach Griechenland zurückzuschicken. („Dublin“ regelt, welcher Staat für einen Asylwerber zuständig ist.) Ein neues Positionspapier, das am Mittwoch präsentiert wurde, begründet diesen Schritt mit weiter bestehenden Mängeln des griechischen Asylsystems. „Wir ersuchen daher die anderen Mitgliedsstaaten, diesen Menschen ein faires und rasches Asylverfahren zu geben“, sagt UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer. „In Griechenland ist dies derzeit nicht garantiert. Diese Empfehlung gilt bis auf weiteres.“ UNHCR fordert damit erstmals, Dublin-Transfers in ein Land zu stoppen.

 

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dazu: Beschluss des VG Gießen vom 25.4.2008: Mit dem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, eine asylsuchende Familie aus Afghanistan für vorläufig sechs Monate nicht nach Griechenland zu überstellen.

 

dazu: Meldung auf bundestag.de vom 5.5.2008: Die Bundesregierung wird weiterhin Überstellungen von Asylsuchenden entsprechend der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland vornehmen. Das geht aus der Antwort (16/8861) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/8722) hervor.

 

Fit to fly für 470 Euro

14.4.2008

Seinen Namen will der Bonner Arzt nicht in der Zeitung lesen. Doch über den Mediziner wird in Fachkreisen heftig diskutiert. Der Grund: Der Arzt bietet Ausländerbehörden und Polizei bundesweit einen speziellen Service an.

Er mache "Untersuchungen auch sehr dringlichen Charakters", wirbt er im Internet. Es geht um Bescheinigungen zur Transport- und Reisefähigkeit von Flüchtlingen, die abgeschoben werden sollen. Oft sind die Flüchtlinge krank, oft sind in ihrer Akte Gutachten von Fachärzten, die das belegen. Doch wenn Asylbewerber endgültig abgelehnt sind, geht es oft nur noch darum, ob ein Arzt sie als "transportfähig" für die Abschiebung ansieht. (Quelle: Frankfurter Rundschau)

 

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weitere Berichte zum Thema:

Ärzte-Pool für "Flugmedizin": Abschiebung leicht gemacht

Ärztekammer-Vizepräsident: "Das hat nichts mit Medizin zu tun"

UNHCR-Statistik 2007: Mehr Asylanträge in den Industrieländern

18.3.2007

Erstmals seit fünf Jahren steigt die Zahl neuer Asylanträge in den Industriestaaten wieder. Dies geht aus der heute veröffentlichten UNHCR-Analysestatistik für 2007 hervor. 

In 43 Industrienationen weist sie mit 338.000 Anträgen einen Zuwachs von zehn Prozent aus - rund 32.000 mehr als beim 20-Jahrestief im Jahr 2006. Hauptgrund für den Anstieg: Die stark steigende Zahl von Asylbewerbern aus dem Irak.

Nimmt man nur die EU-Staaten, zeigt sich ein ähnlicher Trend: 223.000 Asylanträge insgesamt im letzten Jahr sind elf Prozent mehr als 2006 (201.000). In Binnenländern wie Deutschland gab es dennoch den gewohnten Rückgang (um neun Prozent), während Staaten am Rand der Union überdurchschnittlich mehr neue Asylanträge verzeichneten: Griechenland um 105 Prozent mehr, Polen und Ungarn um 61 Prozent sowie Schweden um 50 Prozent (auf 36.200 Anträge).

 

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UNHCR-Bericht: "Asylum Levels and Trends in Industrialized Countries, 2007"

Bleiberecht hilft nicht

5.3.2008

 

Das umstrittene Bleiberecht für geduldete Ausländer droht sein Ziel zu verfehlen. Deutlich weniger Geduldete als erhofft beantragten ein gesichertes Bleiberecht, um ihren unsicheren Aufenthaltsstatus zu beenden. Bis Ende 2007 hatten bundesweit lediglich 22 858 schon seit Jahren hier lebende Flüchtlinge einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung gestellt, die die große Koalition im Sommer beschlossen hatte. Mit knapp 12 000 positiven Bescheiden bekam zudem nur jeder zweite Antragsteller die Aufenthaltserlaubnis zugesprochen.

Diese Zahlen stehen in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei. Innenpolitiker von CDU und SPD hatten angekündigt, 60 000 bis 100 000 bisher nur Geduldete könnten ein gesichertes Bleiberecht bekommen. (Quelle: Frankfurter Rundschau)

 

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UN-Sonderbeauftragter fordert Deutschland zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf

Schule

Der UN-Sonderbeauftragte für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, hat die Bundesregierung bei einem Besuch in Berlin erneut aufgefordert, die UN-Kinderrechtskonvention lückenlos umzusetzen. Deutschland verstoße mit seinem Vorbehalt klar gegen das Menschenrecht auf Bildung, erklärte Muñoz am Donnerstagabend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, wo er auf Einladung der Ausschussvorsitzenden, Ulla Burchardt (SPD), sprach. Seine "perverse Folge" sei, dass die Kinder von Flüchtlingen "in erster Linie vor ihrem Migrationshintergrund und erst in zweiter als Kinder betrachtet werden." Die Bundesregierung hatte bei der Ratifizierung der Konvention 1992 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kein besonderes Schutzrecht zuerkennen wollen.

 
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Rücknahme "erschlichener" Einbürgerungen nach mehr als 8 Jahren nicht mehr möglich

deutschlAND

15.2.2008 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 14. Februar 2008 entschieden, dass die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erwirkten Einbürgerung erst nach achteinhalb Jahren oder später nicht mehr "zeitnah" und daher nach derzeitiger Gesetzeslage unzulässig ist.

 

In zwei der entschiedenen Fälle hatten Ausländer ihre Einbürgerung dadurch erschlichen, dass sie im Einbürgerungsverfahren eine Zweitehe im Ausland (Pakistan) verschwiegen. In zwei anderen Fällen hatten sich türkische Staatsangehörige als Staatenlose aus dem Libanon ausgegeben.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen des Landes gegen drei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen sowie die Aufhebung der Rücknahmebescheide in allen vier Verfahren bestätigt. Zur Begründung hat es auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2006 abgestellt. Danach besteht eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Rücknahme durch Täuschung erschlichener Einbürgerungen in Anwendung der allgemeinen Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder (§ 48 VwVfG) nur, wenn die Einbürgerung "zeitnah" zurückgenommen wird. Nur dann sei für die Betroffenen – bis zu einer speziellen Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz – die Rücknahme nach § 48 VwVfG als Folge ihres Verhaltens noch vorhersehbar.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat offen gelassen, bis zu welcher zeitlichen Grenze die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung als noch zeitnah nach geltender Rechtslage zulässig ist. Jedenfalls in den vorliegenden Fällen, in denen die Einbürgerungen erst nach achteinhalb bis über elf Jahren zurückgenommen worden sind, waren die Rücknahmen nicht mehr zeitnah.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat – wie schon das Bundesverfassungsgericht – darauf hingewiesen, dass der Bundesgesetzgeber eine ausreichend klare spezialgesetzliche Regelung bisher nicht geschaffen habe.

 

BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07 – Urteile vom 14. Februar 2008

BAMF: Mehr Asylanträge im Januar 2008 - deutlicher Anstieg der Zahl irakischer Asylbewerber

Notausgang freihalten

11. Februar 2008. 

Im Januar 2008 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.397 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 1.132 Personen (89,5 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat Januar 2007 um 734 Personen (44,1 Prozent).

 

Der Anstieg ist im Wesentlichen durch eine Zunahme der Asylbewerber aus dem Irak zu erklären. So hat sich die Zahl der Asylerstanträge irakischer Staatsangehöriger gegenüber dem Vormonat von 407 auf 959 erhöht und damit mehr als verdoppelt. Auch die Zahl der irakischen Asylfolgeanträge stieg gegenüber dem Vormonat von 147 auf 255 an. Die irakischen Asylantragsteller gehören überwiegend religiösen Minderheiten (vor allem Yeziden und Christen) an.

 

Als Asylberechtigte anerkannt wurden 18 Personen (0,8 Prozent). Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten 611 Personen (28,5 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 836 Personen (38,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 641 Personen (29,9 Prozent). Bei 40 Personen (1,9 Prozent) hat das Bundesamt im Januar 2008 Abschiebungsverbote im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Januar 2008 12.031, darunter 8.661 aufgrund von Erstanträgen und 3.370 durch Folgeanträge (Vormonat: 10.926 anhängige Verfahren, davon 7.716 Erst- und 3.210 Folgeanträge).  

 

Regierung: Ehegatten- und Familiennachzug nach Deutschland geht zurück

28. Januar 2008. 

Die Zahl der zum Ehegatten- und Familiennachzug nach Deutschland erteilten Visa geht zurück. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7408) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (16/4242) zum Stand der Integration von Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland mit. Wurden im Jahre 2002 noch 85.305 Visa erteilt, waren es 2006 nur noch 50.300. Die Bundesregierung sieht diesen Rückgang als eine Folge des allgemeinen Rückgangs der Zuwanderungszahlen seit Mitte der 90er Jahre an. Außerdem sei durch den Beitritt zehn neuer Mitgliedstaaten in die Europäische Union für Staatsangehörige dieser Länder die Visumpflicht entfallen, so dass dieser Personenkreis in der Statistik nicht mehr erfasst werde, heißt es.

Weiter wird von der Bundesregierung mitgeteilt, dass von den derzeit in der Bundesrepublik lebenden Frauen zwischen 1975 und 2005 knapp 3,2 Millionen zugewandert seien. 468.000 Frauen hätten dabei die russische, 263.000 Frauen die polnische und 264.000 Frauen die türkische Staatsangehörigkeit. Zum Zeitpunkt der Einreise seien davon 41 Prozent zwischen 25 und 50 Jahre alt gewesen. 28 Prozent seien minderjährig, 22 Prozent im Alter von 18 bis 25 Jahre und neun Prozent älter als 50 Jahre gewesen, so die Regierung.

Bundesamt muss sich teilweise in die Karten schauen lassen

22. Januar 2008. PRO ASYL hat erfolgreich die Herausgabe eines Großteils der Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstritten. PRO ASYL hatte gegen das BAMF vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Klage erhoben.


Die im Asylbereich eingesetzten Dienstanweisungen, die bisher als Verschlusssache eingestuft waren, wurden PRO ASYL während der Gerichtsverhandlung am 22. Januar 2008 übergeben. Die Sammlung ist jedoch nicht vollständig. Einige Dienstanweisungen stuft das Bundesamt offensichtlich als so heikel ein, dass es eine Herausgabe verweigerte. So wurden etwa die Dienstanweisungen zur Definition von "Religiöser Verfolgung" und zur Frage, wann eine Verfolgung "wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" vorliegt, nicht offenbart.


PRO ASYL hatte neben den Dienstanweisungen auch die "Herkunftsländerleitsätze" herausverlangt, die für die Asylsachbearbeiter als Leitlinie für die Frage dienen, ob in einem bestimmten Herkunftsland Verfolgung droht. Diese Leitsätze wurden PRO ASYL komplett verweigert. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat diese Geheimhaltungspolitik nun erstinstanzlich abgesegnet. PRO ASYL und der Deutsche Anwaltsverein, der ebenfalls eine Klage eingereicht hatte, werden nun hiergegen Berufung einlegen.

 

Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Bundesverwaltungsgericht beanstandet Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge

Hochhaus

21. Januar 2008. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 15. Januar 2008 entschieden, dass wohnsitzbeschränkende Auflagen für anerkannte Flüchtlinge rechtswidrig sind, wenn die Ausländerbehörden damit das Ziel verfolgen, die finanzielle Belastung durch Sozialleistungen anteilig auf die Bundesländer zu verteilen.

 

Die Kläger, tschetschenische Volkszugehörige aus Russland, waren im Jahr 2004 in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden. Sie erhielten daraufhin von der Ausländerbehörde des Landkreises Trier-Saarburg Aufenthaltsbefugnisse, die wegen des Bezugs von Sozialhilfe jeweils mit der Auflage versehen waren, dass die Wohnsitznahme auf das Land Rheinland-Pfalz beschränkt ist. Zur Begründung verwies die Ausländerbehörde auf eine bundeseinheitliche, durch Ländererlasse geregelte Vorgabe, mit der eine Verlagerung von Sozialhilfelasten in andere Bundesländer durch Binnenwanderung bestimmter Gruppen von Ausländern vermieden werden solle. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die auf § 12 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz gestützten Auflagen wegen Verstoßes gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und das Europäische Fürsorgeabkommen aufgehoben.

 

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Auflagen nun ebenfalls als rechtswidrig beurteilt.

 

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Unzureichende Integration von Zuwanderern kostet den Staat jährlich 16 Milliarden Euro

Integration

20. Januar 2008.  Die unzureichende Integration von Zuwanderern kostet den Staat jährlich schätzungsweise 16 Milliarden Euro. Durch mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende soziale Netzwerke und schlechte Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt gehen dem Staat Einkommenssteuern und Beiträge in der Renten- und Sozialversicherung verloren. Das ist das Ergebnis einer Studie des Büros für Arbeits- und Sozialpolitische Studien (BASS) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Demnach kostet die mangelnde Integration Bund und Länder jeweils 3,6 Milliarden Euro pro Jahr. Die Kosten der Kommunen liegen bei 1,3 Milliarden Euro, die der Sozialversicherungen bei 7,8 Milliarden Euro.

 

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Studie der Bertelsmannstiftung: Kosten unzureichender Integration

Asyl 2007: Zahl der Anträge ganz unten, Anerkennungsquote ganz oben

Rolltreppe abwärts

11. Januar 2008.  Rolltreppe abwärts: Im Jahr 2007 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur 19.164 Asylerstanträge gestellt - dies sind nochmals neun Prozent weniger als im Jahr 2006. Ein so geringer Neuzugang war letztmals im Jahr 1977 zu verzeichnen. Zugleich lag die Gesamtschutzquote (Asylberechtigung, Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Abschiebungsverbot) mit 27,6 Prozent bei allen getroffenen Entscheidungen im Jahr 2007 sehr hoch - im Jahr 2006 lag sie bei lediglich 6,4 Prozent.  

 

Angesichts der niedrigen Neuantragstellerzahlen ist die Tatsache, dass im Jahr 2007 mehr Menschen einen Schutzstatus erhalten haben, ein schwacher Trost. Das Bundesamt hat im Jahr 2007 28.572 Entscheidungen getroffen, die Gesamtschutzquote betrug in diesem Jahr unter Einbeziehung der Folgeanträge 27,5 %.

Geändert hat sich im Jahr 2007 insbesondere die Anerkennungspraxis des Bundesamtes bei Irak-flüchtlingen, wo vor allem Angehörige der christlichen, der yezidischen und der mandäischen Minder-heit bessere Anerkennungschancen haben. Nach heftiger Kritik von PRO ASYL und einer kritischen Debatte im Bundestag hat das Bundesamt auch seine Entscheidungspraxis bezüglich von Flüchtlin-gen aus Birma geändert. Auch Eritreer gehören zu der Flüchtlingsgruppe mit relativ hohen Anerken-nungsquoten.

Nach wie vor groß ist die aus der Asylstatistik nicht hervorgehende Zahl der Asylwiderrufe im Jahr 2007. Bis Ende November wurde 5.756 Personen ihr Flüchtlings- oder Schutzstatus entzogen. Die relativ hohe Anerkennungsquote für irakische Flüchtlinge belegt nach Auffassung von PRO ASYL, dass die jahrelang verfolgte Politik, irakischen Staatsangehörigen den Flüchtlingsschutz zu widerru-fen, unverantwortlich war. Eine Bereitschaft zur Korrektur der Fehlentscheidung in etwa 21.000 Fällen aus den letzten fünf Jahren haben Bundesinnenministerium und Bundesamt bislang nicht erkennen lassen.

Nach Zahlen der vergangenen Jahre wird knapp die Hälfte aller Asylerstanträge von Minderjährigen bzw. von Amts wegen für Minderjährige gestellt, wie sich aus einer kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergibt (2005: 51,5 %, 2006: 45,5 %). Dieses in der Asylerstantragstellerstatistik nicht aufgeführte Faktum belegt, dass es in einer großen Zahl von Fällen Kinder sind, die als von der Ver-folgung Mitbetroffene ihr Flüchtlingsschicksal teilen. Angesichts des hohen Anteils von Minderjährigen ist es besonders dringend, dass die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Deutschland endlich drastisch verbessert werden und die in vielen Bundesländern dominierende Lagerunterbringung ab-geschafft wird. Es ist inakzeptabel und mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren, dass Tausende von Kindern einen Teil ihrer Jugend in Lagern verbringen müssen.

Quellen: www.bamf.de, www.pro-asyl.de

 

Asylbewerberleistungsgesetz: Ein Euro gleich 77,5 Cent

Geldbrot

10. Januar 2008. 

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten seit dessen Einführung 1993 im Regelfall einen monatlichen Betrag von 224,97 Euro. Dieser Satz liegt nicht nur um etwa 35 Prozent unter dem Regelsatz der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II - zwischen 1993 und 2006 sind zudem die Lebenshaltungskosten um 22,5 Prozent gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag hervor.

 

Trotz der in Paragraf 3 Absatz 3 AsylbLG festgelegten Vorschrift, die Höhe - soweit dies erforderlich ist - jährlich an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen, plant die Bundesregierung keine Erhöhung: "Derzeit besteht nicht die Absicht, die Beträge des AsylbLG zu ändern", so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Sätze des Asylbwerberleistungsgesetzes sind bislang noch nie erhöht worden; im geltenden Gesetzeswortlaut finden sich noch die Beträge in D-Mark. Bereits mehrfach wurde das Gesetz jedoch bereits verschärft: Bestimmte Gruppen, die immer wieder ausgeweitet worden sind, erhalten noch niedrigere Leistungen.


Die Zahl der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbwerberleistungsgesetz ist kontinuierlich zurückgegangen: Erhielten im Jahr 2003 noch 264.000 Personen AsylblG-Leistungen, liegt die Zahl im Jahr 2006 bei 194.000 Leistungberechtigten. Auch die Gesamtausgaben haben sich deutlich verringert von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 1993 auf 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2005.

 

Die Grundleistungen nach dem AsylbLG sehen ebenso wie das Arbeitslosenged II bestimmte Beträge für unterschiedliche Bedarfsgruppen vor, die in den Bundesländern geringfügig voneinander abweichen. In NRW sind etwa für Ernährung für unter achtjährige Kinder täglich 2,56 Euro vorgesehen, für Erwachsene täglich 4,35 Euro.

 

Je nach Bundesland und Kommune erhalten viele Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG jedoch kein Bargeld, sondern überwiegend Sachleistungen oder Gutscheine, obwohl dies einen erheblich größeren Verwaltungsaufwand zur Folge hat. Auch Essenspakete sind in einigen Kommunen und Bundesländern möglich. Dabei ist etwa religiös bedingtes Ernährungsverhalten zu berücksichtigen.

 

Kuriosum am Rande: Die Anwendungshinweise des Landes NRW zum AsylbLG stellen ausdrücklich fest: "Zumutbar ist allerdings die Versorgung der Leistungsberechtigten mit typischen Spezialitäten deutscher Herkunft (wie Sauerkraut, Sülze etc.)..." Ein Hoch auf die deutsche Leitkultur!

(Autor: Claudius Voigt, Projekt Q)

 

Neuer Streit um den Doppelpass

Doppelpass

2. Januar 2008. 

Acht Jahre nach Inkrafttreten der rot-grünen Staatsangehörigkeitsreform flammt der Streit über die Einbürgerung hier geborener Einwandererkinder und den Doppelpass erneut auf. Koalitionspolitiker äußerten nun erstmals offen Zweifel am Kernstück der einst heftig umstrittenen Reform, der sogenannten Optionsregelung.Danach sind Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen qua Geburt auch Deutsche. Mit Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren müssen sie sich jedoch für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

 

Behörden sollen das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft bekommen

Schule

12. Dezember 2007. Behörden sollen das Recht bekommen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Abschiebung zu bewahren. Dies hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen beschlossen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/3291) fand die Zustimmung der Regierungsfraktionen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Vorlage.

Die Regierung hatte ausgeführt, der Verdacht, dass eine Vaterschaft nur vorgetäuscht sei, liege dann nahe, wenn weder eine familiäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische Vaterschaft der Fall sei. Oft bräuchten die Männer, die eine solche Vaterschaft übernähmen, keine Unterhaltspflicht zu fürchten, weil sie selbst zu wenig Geld hätten. Die Länder sollten bestimmen, welche öffentliche Stelle die Möglichkeit bekomme, die Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Ferner solle das Jugendamt beteiligt werden. Quelle: heute im Bundestag 

 

PISA-Studie: Kinder mit Migrationsvorgeschichte sind stark benachteiligt

Migrantenkinder stark benachteiligt

6. Dezember 2007. Jetzt wurde es noch einmal offiziell dokumentiert: Die Bildungschancen für Migrantenkinder sind an Deutschlands Schulen schlechter als in anderen Ländern. Nach dem heute in Berlin vorgestellten PISA-Bericht zur Situation von Kindern aus Migrantenfamilien gehört Deutschland zu den Staaten, in denen die Leistungsunterschiede zwischen Schülern mit Migrationshintergrund und den einheimischen Schülern am stärksten ausgeprägt sind.

 

Dabei machen die OECD-Bildungsforscher eines ganz deutlich: Ein hohes Zuwanderungsniveau muss sich nicht zwangsläufig negativ auf die Integration auswirken. So waren etwa in den klassischen Einwanderungsländern Australien, Kanada und Neuseeland die Leistungen der Schüler mit Migrationshintergrund mit denen der einheimischen Schüler vergleichbar. Für die jetzt vorgestellte Sonderauswertung, die auf der bereits vorliegenden Pisa-Studie basiert, wurden die Bildungschancen von Migrantenkindern in 17 Ländern verglichen. Quelle: www.bildungsklick.de

EU-Kommission kritisiert Behandlung von Asylbewerbern

lager Köln

27. November 2007. Der Umgang mit Asylbewerbern in der EU lässt trotz gemeinsamer Mindeststandards weiter erheblich zu wünschen übrig. Das geht aus einer Mitteilung der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten hervor, die am Montag in Brüssel veröffentlicht wurde. So würden die EU-Mindeststandards in den Abschiebegefängnissen in Großbritannien, Belgien, Italien, den Niederlanden, Polen, Luxemburg und Zypern gar nicht beachtet. In Malta würden praktisch alle Asylbewerber sofort inhaftiert, was einen klaren Verstoß gegen das EU-Recht darstelle.



Die Bundesrepublik wird dafür kritisiert, dass sie keine speziellen Vorkehrungen zur Identifizierung besonders gefährdeter Gruppen wie behinderter oder psychisch kranker Flüchtlinge getroffen habe. Zwar schreibe die einschlägige EU-Richtlinie nicht ausdrücklich vor, dass es ein Verfahren zur Identifizierung solcher Gruppen geben müsse, räumt die EU-Kommission ein. Es sei aber fraglich, «wie und ob Personen mit besonderen Bedürfnissen ohne eine solche Vorgabe identifiziert werden». Quelle: www.pr-inside.com

Bundesveraltungsgericht: Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Ausweisung von Ausländern

Bundesverwaltungsgericht

20. November 2007. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass bei Ausweisungen von Ausländern Änderungen der Sach- und Rechtslage von den Tatsachengerichten zu berücksichtigen sind. Bisher hatte der für das Ausländerrecht zuständige 1. Senat aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur bei EU-Bürgern und weiteren gemeinschaftsrechtlich privilegierten Ausländern die Berücksichtigung nachträglicher Veränderungen verlangt. Durch die heutige Entscheidung wird die bisherige Rechtsprechung, wonach bei den übrigen Ausländern (sog. Drittstaater) auf den Zeitpunkt der behördlichen Ausweisungsverfügung abzustellen ist, aufgegeben und der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung nunmehr auch für diese Ausländer ins gerichtliche Verfahren verlagert.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

Nur 20.000 erhielten Bleiberecht

Hier geblieben

16. November 2007. Mit dem Stichtag 30. September 2007 endete die Bleiberechtsregelung, auf die sich die Innenminister der Länder vor einem Jahr geeinigt hatten. Damals, am 30. Oktober 2006, hielten sich über 100.000 Personen länger als sechs Jahre in Deutschland auf, deren Aufenthalt nur geduldet wurde. Im Rahmen der IMK-Regelung stellten 72.000 von ihnen einen Antrag auf ein Bleiberecht. Von diesen erhielten weniger als 20.000 eine Aufenthaltserlaubnis, fast 30.000 wurden lediglich weiter geduldet, um sich einen Arbeitsplatz zu suchen. 8.000 Anträge wurden abgelehnt, zumeist wegen fehlender Passpapiere. Über 19.000 Menschen warten bis heute darauf, dass über ihren Antrag entschieden wird. Diese Ergebnisse dokumentiert die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag.

 

 

In der Konsequenz werden nach dem Auslaufen der IMK-Regelung immer noch 81.500 Menschen, die länger als sechs Jahre in Deutschland leben, lediglich geduldet. Da die Bleiberechtsregelung nach dem neuen § 104 Aufenthaltsgesetz wie die IMK-Regelung lediglich eine Stichtagsregelung ist, wird diese Zahl mittelfristig wieder steigen.

 

Pro Asyl: Schwere Menschenrechtsverletzungen in Griechenland

The truth may be bitter, but it must be told

29. Oktober 2007. Menschenrechtler haben der griechischen Küstenwache eine schwere Misshandlung von Asylsuchenden vorgeworfen. Ein Flüchtling berichtete sogar von einer Scheinhinrichtung.

 

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wirft der griechischen Küstenwache vor, Bootsflüchtlinge systematisch zu misshandeln. Zwei Untersuchungsmissionen hätten schockierende Erkenntnisse zu Tage gebracht, teilte der zuständige Direktor von Pro Asyl, Karl Kopp, am Montag in Brüssel mit. Manche Flüchtlinge seien auf unbewohn-ten Inseln ausgesetzt oder auf offener See ihrem Schicksal überlassen worden. Einer von ihnen habe sogar von einer Scheinhinrichtung berichtet.

 

Pro Asyl und eine Gruppe griechischer Anwälte hatten im Juli und August sowie im Oktober über 100 Betroffene interviewt. Die Polizei interniert laut Pro Asyl auch Min-derjährige unter inakzeptablen Bedingungen in Abschiebelagern. Niemand kläre die Betroffenen über ihre Rechte auf, kritisierte Kopp. Auch hätten sie keine Anwälte. Damit verstoße die Küstenwache gegen internationales Recht, etwa gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Quelle: Netzeitung.de

 

Regierung: Keine Zweifel an Identitätsfeststellungsverfahren bei Guineern

Identität

22. Oktober 2007. Zwischen 2000 und 2006 sind insgesamt 452 Menschen nach Guinea abgeschoben worden. In diesem Jahr haben bereits zwei Anhörungen für mutmaßliche guineische Staatsangehörige in Zusammenarbeit mit Vertretern des Außen- und Sicherheitsministeriums von Guinea stattgefunden. Informationen über konkrete Planungen für Abschiebungen der Personen, die dabei angehört wurden, sind derzeit nicht bekannt. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6528) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/6359). Die Linke hatte in ihrer Anfrage "fragwürdige Methoden der Identitätsfeststellung" bemängelt. Für die Bundesregierung allerdings "bestehen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit" des Verfahrens der guineischen Sicherheitskräfte. Soweit bekannt sei, würden die mutmaßlich guineischen Staatsangehörigen zu ihrer Herkunft, ihrem letzten Wohnort und ihren Sprachkenntnissen befragt.

 

Gefragt nach Schleuservorwürfen gegen einen Leiter der guineischen Delegation von Sicherheitskräften, der im März in der zentralen Ausländerbehörde in Dortmund zu Identifizierungen anwesend war, teilt die Regierung mit, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf setze Ermittlungen wegen "Menschenhandels, Urkunds- und Schleusungsdelikten" gegen ihn fort. Konsequenzen aus dem Fall habe die Regierung nicht zu ziehen, da Einladungen der Delegationsmitglieder durch die Länderbehörden erfolgen würden.

 

Quelle: heute im bundestag

Arbeitsmarkt: Aufschwung ohne Ausländer

Baustellenschild

16. Oktober 2007. Der starke Rückgang der Erwerbslosigkeit in den vergangenen zwei Jahren von knapp fünf Millionen auf 3,8 Millionen Arbeitslose im September 2007 hat fast alle Bevölkerungsgruppen erreicht: Junge, Ältere, Frauen, Männer, Hoch- und Gering-qualifizierte. Nur eine Gruppe bleibt abgekoppelt: die 15,3 Millionen Migranten in Deutschland. Das birgt nach Auffassung von Ingo Behnel, Büroleiter der Beauftrag-ten der Bundesregierung für Integration, Maria Böhmer, "Sprengstoff für die Zukunft". Die gesellschaftliche Akzeptanz und Integration von Migranten vollzieht sich über den Arbeitsmarkt, betont Behnel.

 

Und hier, sagt auch Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Ar-beit (BA), "haben wir die Integrationsaufgabe nicht bewältigt". Die Zahlen sprechen laut Behnel eine deutliche Sprache: Während die Arbeitslosenquote insgesamt von 10,1 Prozent im September 2006 bis September 2007 auf 8,4 Prozent gesunken ist, verharrt sie bei den Ausländern konstant auf dem hohen Niveau von rund 20 Pro-zent. Auch die Erfolge bei den unter 25-Jährigen (ein Drittel weniger Arbeitslose als im September 2005) gingen den BA-Zahlen zufolge an den jungen Ausländern komplett vorbei: Für sie änderte sich nichts.

Quelle: epd-sozial

Österreich: Schülerin flieht vor Abschiebung und bringt den Innenminister in Bedrängnis

Österreich

13. Oktober 2007Eine 15-Jährige hat mit der Flucht vor ihrer Abschiebung in den Kosovo den österreichischen Innenminister unter Druck gebracht.

Der Konservative Günther Platter wurde am Mittwoch in einer Sondersitzung des Parlaments wegen seiner unnachgiebigen Haltung zum Fremdenrecht angegriffen. "Sie haben unrecht und sie tun Unrecht", sagte die Grünen-Abgeordnete Brigid Weinzinger.

Seit Monaten tobt in Österreich eine hitzige öffentliche Auseinandersetzung über ein Bleiberecht für abgelehnte Asylantragsteller, die häufig - wie in Deutschland - bereits seit vielen Jahren und vollständig integriert in Österreich leben - und denen dennoch die Abschiebung droht.

In Deutschland hat derweil die Fraktion "Die Linke" für die heutige Sitzung einen Antrag für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung in den Bundestag eingebracht, die über die geltende gesetzliche Regelung deutlich hinausgehen würde.

 

Quelle: Reuters

Ohne Deutsch kein Antrag

hochzeit

9. Oktober 2007. Die Neuerungen im Zuwanderungsgesetz zum Nachzug ausländischer Ehegatten schaffen offenbar höhere Hürden als erwartet. So sollen die deutschen Konsulate Visumsanträge zur Familienzusammenführung künftig möglichst gar nicht erst annehmen, wenn dabei nicht bereits die vom neuen Gesetz geforderten Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Betroffene sollen mit ihrem Antrag erst dann wieder kommen, wenn sie den Test erfolgreich bestanden haben. Quelle: Frankfurter Rundschau

"Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?"

Identität

2. Oktober 2007. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zog eine saure Miene, EU-Justizkommissar Franco Frattini winkte mit großer Geste ab. Sie reagierten auf eine Frage, die in der Luft lag. Vier Stunden lang hatten die Innenminister der 27 EU-Staaten am Montag in Lissabon über weitreichende Schritte im Kampf gegen Terroristen und illegale Einwanderung (die wie selbstvertändlich in einem Atemzug genannt werden) beraten, als ein Reporter der angesehenen spanischen Zeitung El País wissen wollte: "Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?"

 

"Nein", beschied ihn der EU-Ratsvorsitzende und portugiesische Ressortchef Rui Pereira. Niemand in der Ministerrunde wolle auf die Grundrechte der Bürger verzichten. Aber: "Es muss auch Grenzen für die Freiheit geben", meinte der Minister. Für den Ministerrat gelte ganz klar: "Wir brauchen ständig neue Maßnahmen." (Quelle: heise.de)

 

Flüchtlingsrechte gelten auch auf hoher See

auf hoher see

28. September 2007. Europa schottet sich auch mit illegalen Mitteln gegen Flüchtlinge und Einwanderer ab. Die von der EU-Agentur FRONTEX konzipierte Flüchtlingsabwehr missachtet menschen- und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen der EU-Staaten. Zu diesem Ergebnis kommt ein von amnesty international, der Stiftung Pro Asyl und dem Forum Menschenrechte in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Organisationen anlässlich des bundesweiten Tags des Flüchtlings vorgestellt haben.

[zur Presseerklärung v. 27.9.2007]

[Auszug Pressestatement Günter Burkhardt]

[Zusammenfassung des Gutachtens]

[Gutachten von Fischer-Lescano/Löhr, ECCHR]

Aus Angst nicht zum Arzt

ärztliche Behandlung illegaler Flüchtlinge

26. September 2007. Ein Flüchtling ohne Papiere hat im Krankheitsfall in Belgien die besten Chancen, gesund zu werden. Das staatliche Gesundheitssystem steht jedem offen - theoretisch jedenfalls. In der Praxis überwindet nur jeder zehnte Hilfsbedürftige die bürokratischen Hürden und bekommt einen Arzt zu Gesicht. Deutlich besser ist die Situation in Italien, wo jeder zweite kranke Flüchtling Hilfe findet.

 

In sieben europäischen Ländern untersuchte die Internationale Hilfsorganisation Médecins du Monde die Gesundheitsversorgung von Migranten ohne Aufenthaltsrecht und kommt zu dem Schluss: Im Schnitt hat nur jeder vierte illegale Flüchtling Zugang zu ärztlicher Versorgung, Schutzimpfungen und Aidstests. - Quelle: taz

 

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Guinea blockiert Abschiebungen

Guinea blockiert Abschiebungen

5. September 2007. Die Regierung des westafrikanischen Staates Guinea düpiert die Innenbehörden zahlreicher deutscher Bundesländer: Nach Angaben von spiegel-online hat Guinea beschlossen, vorerst keine abgelehnten Asylbewerber aus Deutschland zurückzunehmen.

 

Besonders erbost, so spiegel-online, seien die Beamten darüber, dass die Entscheidung schon am 1. August fiel, während sich gerade eine Delegation Guineas in Braunschweig aufhielt. Dort führte sie Sammelinterviews mit 113 Afrikanern, die mit erheblichem Aufwand aus zehn Bundesländern vorgeführt worden waren, um ihre Staatsangehörigkeit für eine mögliche Abschiebung nach Guinea feststellen zu lassen.

 

Zwar erkannte die Delegation 49 Ausländer als Guineer an und stellte ihnen Passpapiere aus. Kurz danach teilte die guineische Regierung dem Bund in einer Verbalnote allerdings mit, dass vor Abschluss eines Rückführungsabkommens mit Deutschland keine Rückkehrer akzeptiert würden. Einen schon angesetzten Charterflug am 11. September ab Hamburg sagten die Afrikaner ab. Die Kosten für die Sammelvorführung beliefen sich auf rund 100.000 Euro; gegen die Aktion hatte unter anderem Amnesty International protestiert.

 

Bereits Mitte August war es nach der Abschiebung von zwei sans papier aus Frankreich in der guineischen Hauptstadt Conakry zu Übergriffen auf die begleitenden französischen Polizisten gekommen. Im Gegensatz zu vielen anderen Abschiebungen, die ohne viel Aufsehen abgewickelt werden, hat dieser Fall einen diplomatischen Eklat zwischen Guinea und Frankreich nach sich gezogen. Die beiden Arbeiter wurden von einer sechsköpfigen Sondereinsatzstaffel der Grenzpolizei zurück nach Guinea gebracht. Mehrere Passagiere im Flugzeug solidarisierten sich mit den Abschiebehäftlingen und beschuldigten die Polizisten wegen ihrer "Unmenschlichkeit".

 

Quellen: spiegel-online, world socialist website

Arbeitsmarktzugang für ausländische Studierende wird erleichtert

Studenten im hörsaal

19. September. Weitere Gruppen ausländischer Arbeitnehmer sollen ab 1. November ohne Vorrangprüfung in Deutschland arbeiten dürfen: Mit der Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt sollen

 

 

  • Maschinen-, Fahrzeugbau- und Elektroingenieure aus den zehn neuen mittel- und osteuropäischen EU-Staaten, für die noch Übergangsregelungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gelten, und
  • ausländische Absolventen deutscher Hochschulen, unabhängig von der Fachrichtung des Studiums, für die Aufnahme jeder ihrer Ausbildung entsprechenden Beschäftigung

künftig ohne den Vermittlungsvorrang deutscher und ihnen rechtlich gleichgestellter ausländischer Arbeitsuchender ("Vorrangprüfung") eine Zustimmung zur Beschäftigung erhalten können. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

 

18 Monate Abschiebungshaft in ganz Europa geplant

Gitter Abschiebungshaft

13. September (Baseler Zeitung). Die Abschiebehaft für abgelehnte Asylbewerber und Einwanderer ohne gültige Papiere soll in ganz Europa künftig bis zu anderthalb Jahre dauern können. Das beschloss der Innenausschuss des Europäischen Parlaments am Mittwoch in Brüssel. Die Abgeordneten änderten einen Gesetzentwurf der EU-Kommission, der höchstens sechs Monate Abschiebehaft vorsah. Die insgesamt 200 Änderungen des Kommissionsvorschlags sind nach Angaben des Ausschusses verbindlich.

 

14.350 Aufenthaltserlaubnisse nach dem Bleiberecht

Fahrausweis

10. September / (hib/SKE). 14.353 Ausländer, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben und einen Arbeitsplatz haben, haben bis Ende Juni dieses Jahres eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Dies entspricht einer Quote von weniger als zehn Prozent der in Deutschland lebenden rund 180.000 geduldeten Menschen. In ihrer Antwort (16/6251) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/6195) gab die Bundesregierung an, dass on den erteilten Aufenthaltserlaubnissen knapp 6.200 an Familienangehörige erteilt worden seien.  In rund 5400 Fällen lehnten die Behörden Anträge ab, heißt es in der Antwort. Die Zahlen berücksichtigen noch nicht die jüngst in Kraf getretene gesetzliche Bleiberechtsregelung, deren Hürden etwas niedriger sind, als die der bereits im November 2006 beschlossene Regelung der Innenministerkonferenz.

Airline stoppt Abschiebungen in den Irak

flugzeug hand

03. September / indymedia. Abschiebungen in den Irak können vorerst nicht mehr stattfinden. Die Jugendinitiative „Jugendliche Ohne Grenzen“ (J.O.G.) konnte mit Unterstützung des Bayerischen Flüchtlingsrats, der Karawane-München und anderer Organisationen die irakisch-kurdische Airline Zagros-Air zum Ausstieg aus dem Abschiebegeschäft bewegen. „Unsere Firma hat sich entschieden ab dem 10. September 2007 keine Abschiebungen in den Irak zu akzeptieren“, so Zagros-Air. Damit gibt es keine Airline mehr, die Abschiebungen in den Irak für die Bundespolizei durchführt.

Nachtrag: Der Ausstieg von Zagros aus den Abschiebungen in den Irak war leider nur von kurzer Dauer - schon am10. September, nur eine Woche nach der Verkündung des Ausstiegs aus dem Abschiebegeschäft, hat Zagros diesen mit sofortiger Wirkung widerrufen. Anscheinend hat die Bundespolizei Druck gemacht, angeblich werden auch heute Abend schon wieder Leute mit Zagros in den Irak abgeschoben.

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Müntefering ruft Wirtschaft zur Hilfe bei Ausländer-Integration auf

zahnräder - arbeit

27. August / PR-inside.com. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hat die Wirtschaft zur Mitarbeit bei der Integration von langjährig geduldeten
Ausländern aufgerufen. In einem Brief appellierte der Vizekanzler am Donnerstag an die Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), "die berufliche Integration der Bleibeberechtigten nach Kräften zu unterstützen".

 

Hintergrund ist die am Sonntag von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete Neuregelung des Ausländerrechts. Demnach bekommen langjährig geduldete Ausländer bis Ende 2009 einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Wer dann nicht nachweisen kann, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, verliert das Bleiberecht.

 

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Franzosen debattieren über brutale Abschiebepolitik

Frankreich - Abschiebungen

22. August / tagesschau.de. Der Sturz eines Einwandererkindes aus dem vierten Stock hat in Frankreich eine Debatte über die Abschiebepolitik ausgelöst. 25.000 Illegale will die Regierung Sarkozy 2007 außer Landes bringen lassen. Flüchtlingsorganisationen kritisieren die strenge Zielvorgabe: Immer wieder gebe es Unfälle und Ungerechtigkeiten.  weiter

Köhler unterschreibt Änderungen zum Zuwanderungsgesetz

Unterschrift

21. August 2007 (ntv). Bundespräsident Horst Köhler hat das geänderte Zuwanderungsgesetz unterschrieben. Die Prüfung habe "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben", die eine Ausfertigung des Gesetzes verhindert hätten, sagte der Sprecher des Präsidialamts, Martin Kothé, in Berlin. Das von Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz war bei der Opposition, in den Ländern und bei Migrantenorganisationen auf heftige Kritik gestoßen.

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Das neue Aufenthaltsgesetz

Scharfe Kritik an deutscher Ausländer- und Asylpolitik

12. August 2007 (Pro Asyl). Im Oktober 2006 hat Thomas Hammarberg, der Menschenrechtskommissar des Europarats, Deutschland besucht. Sein jetzt vorliegender Bericht beschäftigt sich auch mit der Frage, wie es mit der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im Bereich Asyl und Einwanderung steht. Trotz aller diplomatischen Formulierungen: Hammarbergs Bericht ist eine massive Kritik insbesondere an der deutschen Flüchtlingspolitik, die er in vielfacher Hinsicht als nicht menschenrechtskonform ansieht. Nach Auffassung von PRO ASYL muss Hammarbergs Kritik Folgen haben. Die kritisierten Defizite sind das Ergebnis einer langjährigen Ausgrenzungspolitik.

 

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zum Bericht des Menschenrechtskommissars

UNHCR: Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge

Wohnsitzauflage - Hochhaus

10. August 2007 (UNHCR). Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) kritisiert die Praxis deutscher Behörden, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschen-rechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden (sog. subsidiär schutzberechtigte Personen), keine freie Wahl des Wohnsitzes zu ermöglichen, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen. Diese Maßnahme sei  "unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht"...

 

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zum Rechtsgutachten des UNHCR

Chancen auf Ausbildungsförderung von Ausländern verbessert

Hörsaal, Ausbildungsförderung

5. August (Projekt Q / Flüchtlingsrat Berlin). Flüchtlinge und MigrantInnen mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen in schulischen oder betrieblichen Ausbildungsverhältnissen sowie Studierende, denen bisher gemäß § 8 BAföG bzw. § 63 SGB III sowie § 7 Abs. 5 SGB II weder Ausbildungsförderung noch Arbeitslosengeld II geleistet worden ist, werden künftig deutlich besser gestellt. Dies hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in einer Presseinformation mitgeteilt. Das Bundesarbeitsministerium wird demnach in einer Weisung klarstellen, dass bis zur Verabschiedung der Novelle zur Ausbildungsförderung Leistungen als Darlehen nach dem SGB II geleistet werden. Entsprechende Anträge sollten betroffene Auszubildende umgehend bei den Jobcenten stellen.

 

Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden voraussichtlich auf Dauer in
Deutschland bleiben. Einbezogen sind auch Flüchtlinge mit
Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen, z.B. Bleiberechtsregelung (§
23 Abs. 1 oder § 104a), Härtefallkommission (§ 23a), oder nach § 25 Abs.
3, § 25 Abs. 4 Satz 2 oder § 25 Abs. 5 AufenthG. Ausgeschlossen bleiben
Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nur zu Ausbildungszwecken (§ 16, § 17
AufenthG) sowie in den meisten Fällen (Ausnahmen siehe § 8 Abs. 2 BAföG
bzw. § 63 Abs. 2 SGB III) Asylsuchende und Geduldete.

Bleiberechtsdiskussion in Österreich

österreich

22. Juli (Projekt Q). Auch in Österreich tobt gegenwärtig eine Diskussion um die Verabschiedung einer Bleiberechtsregelung für abgelehnte Asylantragsteller.

 

Losgetreten hatte die Debatte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek. Er verwies Anfang Juni darauf, dass unbescholtenen Asylwerber nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich ein Bleiberecht zusteht. Andernfalls könnten sich die Betroffenen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden: "Österreich wird in solchen Fällen immer verurteilt werden", gab Korinek zu bedenken.

 

Während sich der sozialdemokratische Bundeskanzler sowie der Bundespräsident für eine Light-Version einer Bleiberechtsregelung ausgesprochen haben, lehnen Koalitionspartner ÖVP sowie die Rechts-Parteien BZÖ und FPÖ ein Bleiberecht - wie zu erwarten war - rigoros ab.

 

In Österreich hatten in den vergangenen Monaten ganze Ortschaften mit Unterschriftenaktionen und anderen Protestformen die Abschiebungen von MitbürgerInnen verhindert und so die Debatte mit ausgelöst.

 

Netztipps: www.asyl.at

Die Grafik

 

Abschiebungsverbot bei HIV

hiv als abschiebungshindernis

19. Juli (hib). HIV-Infektionen und Aids-Erkrankungen gehören zu den medizinischen Abschiebungsverboten. Wie in solchen Fällen konkret vorzugehen ist, regelt eine Dienstanweisung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom Juni 2006. Diese Anweisung ist nur für den Dienstgebrauch und kann daher nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6029) auf eine Kleine Anfrage der Linken (16/5796) mit.

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